Diskussion:Erlass (Steuerrecht)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 82.113.98.61 in Abschnitt Prägnante Inhaltsleere
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Meine letzte Änderung

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Ich habe die Einleitung geändert, da die Aussage, es könnten gem. § 163 AO nur Steuern, nicht aber Nebenleistungen erlassen werden zumindest angreifbar ist. § 239 Abs. 1 AO verweist für die Zinsen auf die für die Steuern geltenden Vorschriften. Dazu gehört auch § 163 AO. --Noisl 11:11, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Widerspruch gegen die Ablehnung eines Erlassbescheides?

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Gegen die Ablehnung eines Erlassbescheides ist der Einspruch gegeben, § 347 AO. Umgangssprachlich wird ein Einspruch auch häufig als Widerspruch bezeichnet aber im Bereich der Abgabenordnung hat dieser Begriff eigentlich nichts zu suchen. Die Aussage sollte also ggf. noch einmal geprüft werden. Darkmax 11:00, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist richtig, es gibt aber Steuern und Abgaben, die von anderen Verwaltunsgbeörden verwaltet werden und bei dennen neben Teilen der AO auch das VwVfG gilt und da ist dann der Widerspruch gegeben. --Noisl 14:02, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten


Prägnante Inhaltsleere

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Leider verstehe ich nicht, was in dem Artikel ausgesagt wird. Die unbegründeten Revertierungen sind ein permanenter Verstoß gegen die Regelungen für Wikipedia und führen wirklich nicht zur Verständlichkeit der Ausführungen. Fragt man jemanden, der sich damit auskennt bzw. nicht auskennt.Versteht das ein Laie? Gibt es ein Honorar für automatische Löschungen ohne Begründung? Es lohnt ein Blick auf den Artikel " Stundung" um einen vernünftigen, lesenswerten Artikel mit Inhalt zum Vergleich heranzuziehen. Insofern ist das Verhalten der bisher hier aktiven Sichter eher die übliche Löschung in Serie ohne Sinn und Verstand. Noch ein Vorschlag zur besseren Technik des Löschung und Kürzung: Erlass - es gibt ihn. Mehr scheint nach der bisherigen Bearbeitung des Artikels nicht nötig? --82.113.121.197 19:04, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Este,

kein Dank für Deine - wie üblich - unbegründeten Löschungen. Das nervt. Ich spreche Dir auch für diesen Artikel die fachliche Kompetenz ab. ohne Gruß--82.113.98.61 21:28, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten