Diskussion:Gesellenprüfung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Andrea014 in Abschnitt DDR
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Zulassung definieren

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Hallo, in dem Artikel steht geschrieben, dass der Prüfungsausschuss zur Prüfung zulässt. Das ist nicht ganz korrekt. Zur Gesellenprüfung lässt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu. Der gesamte Ausschuss entscheidet lediglich über eine Nichtzulassung.

Im übrigen lässt bei Ausbildungsberufen, die nach BBiG erlassen sind immer die zuständige Stelle zu.

Gruß -- Bastian Matz 12:00, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Gesellenbrief vs. Prüfungszeugnis

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Hallo, in dem Artikel steht, dass nach bestandener Prüfung ein Gesellenbrief ausgestellt wird. Wenn man es genau nimmt, handelt es sich viel mehr um ein Prüfungszeugnis nach Definition der HwO. Ein im Volksmund genannter "Gesellenbrief" betitelt eher den Schmuckbrief (zum an die Wand hängen), der nur noch traditionsgemäß von einigen Innungen -zusätzlich- ausgegeben wird. Das rechtliche Dokument zum Nachweis der bestandenen Gesellenprüfung bleibt jedoch das Prüfungszeugnis. -- Bastian Matz 12:05, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

? zwei weitere Runden nach Auszeichnung der Bundessieger im ersten Satz ist eine zuviel!

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"Im Rahmen der Berufsausbildung werden die besten Prüflinge auf Handwerkskammerebene als Bundessieger ausgezeichnet. Für die Auszeichnung der Kandidaten werden die theoretischen und praktischen Arbeiten herangezogen.

In einer weiteren Runde werden die Landessieger ermittelt, die in der Regel Ehrenurkunden der jeweiligen Ministerpräsidenten der Bundesländer erhalten."

Was denn? zuerst also im ersten Satz die Bundessieger und dann erst die Landessieger?

In einer weiteren Runde wird aus der Reihe der Landessieger der Bundessieger ermittelt.

Was ist jetzt denn kaputt?--91.34.203.50 06:35, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Problem Artikel-Verschiebung - Deutschland-Artikel ohne allgemeinem Artikel

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Ja der Artikel ist aus der Perspektive der aktuellen Regelung in Deutschland geschrieben. In daher von Gesellenprüfung (jetzt Weiterleitung) auf Gesellenprüfung (Deutschland) zu verschieben halte ich aber für nicht sachgerecht, so lange es keinen allgemeinen Artikel "Gesellenprüfung" gibt. --Bmstr (Diskussion) 00:26, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten

DDR

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Soweit ich weiß, gab es in der DDR vergleichbare Regelungen. Ich weiß aber nicht, ob sie mit demselben Begriff bezeichnet wurden. Wenn ich mich nicht irre, sollte das vielleicht im Artikel erwähnt werden? MfG --Andrea (Diskussion) 08:47, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten