Diskussion:Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.130.0.4 in Abschnitt Anwendung auf Horst Köhler
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschichte

[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre hier eigentlich weniger eine erklärende Wiedergabe des ja schon im Original recht schlichten und gut verständlichen aktuell geltenden Textes, sondern eher eine Geschichte dieses Gesetzes. Es wurde seit 1957 verändert. Wie sah das früher aus? Seit wann gilt dieser 100%-Ehrensold eigentlich? --AndreasPraefcke 21:23, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ya, sehe ich auch so - deshalb hoffe ich ja, dass das irgendwann mal jemand machen wird .... Gruß -- Achim Raschka 21:25, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Wie kommt der Artikel eigentlich auf die Daten 1957 und 1964? Laut dem verlinkten Gesetz wurde es schon 1953 ausgefertigt, und trat sofort ("Am Tage nach der Bekanntmachung") in Kraft... --Roentgenium111 17:10, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Laut [1] wurde zumindest 2009 nichts Wesentliches am Gesetz verändert. --Roentgenium111 17:19, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Habe noch diese Quelle [2] gefunden - danach galt 1953 noch das "Weimarer System", und der 100%-Ehrensold wurde erst 1959 eingeführt. --Roentgenium111 00:11, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wobei diese Quelle, wie ich gerade sehe, dem Wortlaut des Weimarer und des 1953er-Gesetzes widerspricht: der RP/BP bekam höchstens 3 Monate das volle Gehalt, danach ein Jahr lang nur noch dreiviertel davon; also noch weniger, als bisher im Artikel behauptet. Scheinbar ist dies also in der NOZ falsch/ungenau wiedergeben. --Roentgenium111 23:26, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Anwendung auf Horst Köhler

[Quelltext bearbeiten]

Ist der Bundespräsident "mit Ablauf seiner Amtszeit [das offenbar nicht] oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen zurückgetreten?" Wenn ja, dann erhält er den "Ehrensold". Wer entscheidet darüber, welcher Tatbestand zutrifft? Das müsste sich gem. § 4 des Gesetzes regeln. Dazu müsste man die für die Bundesbeamten geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anwenden. Gibt es dafür einen Spezialisten? Gruß--Malabon 22:00, 11. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Gute Frage. Ich würde sagen, dass Köhler eindeutig aus "politischen Gründen" zurückgetreten ist; jedenfalls bekommt er m.W. den Ehrensold. (Ich würde vermuten, dass in der Praxis jeder Rücktritt eines BP als "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" gilt, wenn der BP solche Gründe angibt. Bin aber kein Jurist.) --Roentgenium111 22:19, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Diese Frage wird aktuell auch im Falle Wulffs diskutiert: [3]. Laut von Arnim [4] müssen diese Gründe (entgegen meiner obigen Vermutung) objektiv vorliegen und nicht nur vom BP behauptet werden; im Zweifel entschiede die Bundesregierung oder der Bundesrechnungshof. --Roentgenium111 23:22, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Von Armin sagte gestern in einer Talk-Runde, dass Herrn Köhler deshalb der volle Ehrensold zustehe, weil er eine komplette Amtszeit als Bundespräsident absolviert habe. Für Herrn von Armin schien in diesem Fall der Grund des Rücktritts egal zu sein. Die anderen Gäste in der Talk-Runde (und ich auch) konnten diese Argumentation nicht ganz nachvollziehen.--Christian1985 (Diskussion) 09:00, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Passiert mir bei von Arnim immer wieder, dass ich nicht nachvollziehen kann, was er sagt. Zumindest mit dem Wortlaut ist von Arnims Meinung nicht zu vereinbaren. Der BILD-Mann hat zu von Arnim ganz klar gesagt: "Wie wissen beide, dass das nicht stimmt." Man stelle sich einmal vor, der wiedergewählte Bundespräsident würde am 1. Tag seiner 2. Amtszeit einfach hinschmeißen ... Von Arnim kommt es eben darauf an, Wulff maximal zu schaden, deswegen schaut er bei Köhler nicht so genau hin, könnte seiner Argumentationsschiene ja schaden. (nicht signierter Beitrag von 91.96.93.19 (Diskussion) 17:05, 18. Feb. 2012 (CET)) Beantworten
Von Arnims Argument bei einem Rücktritt in der 2. Amtsperiode ist meines Wissens, dass man einen BP nicht dafür (potenziell) schlechter stellen darf, dass er sich für eine Wiederwahl bewirbt. Schließlich war Köhler ja mit 6 Jahren länger BP als z.B. Scheel oder Herzog, die schon nach 5 Jahren "keine Lust mehr" auf eine weitere Amtszeit hatten, und die eindeutig einen Anspruch auf Ehrensold haben. Auch wenn es dem Wortlaut des Gesetzes tatsächlich widerspricht, fände ich das schon eine sinnvolle Regelung, die wohl mit der Idee des Gesetzes vereinbar ist.
@IP: Warum sollte "der wiedergewählte Bundespräsident am 1. Tag seiner 2. Amtszeit einfach hinschmeißen"? Dann hätte er ja gar nicht die Wiederwahl annehmen müssen, der eine Tag der 2. Amtszeit bringt dem BP ja keine persönlichen Vorteile. In der Praxis spart jede Wiederwahl eines BP dem Staat bares Geld, weil sie die Zahl der Alt-Bundespräsidenten mit Ehrensold-Ansprüchen minimiert. Köhlers kurze zweite Amtszeit hat dem Staat rein finanziell sogar genützt (außer wenn das Abhalten einer Bundesversammlung mehr kostet als 200.000 €, was allerdings sein könnte.) --Roentgenium111 18:44, 18. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich finde von Arnims Darstellung, logisch und plausibel. Ich halte die Gewährung von Ehrensold "aus politischen Gründen" und contra legem (Rücktritt erfolgt aus rein privaten Gründen) für eine strafbare Untreue. Köhler trat zurück, weil er politisch Unruhe geschaffen hatte mit seiner Äußerung, daran besteht überhaupt kein seriöser Zweifel. Außerdem, wie gesagt, die bereits vollendete erste Amtszeit. -- 88.130.0.4 11:05, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Neuregelung?

[Quelltext bearbeiten]

Gab es seit Wulffs 2010er-Anregung, den Ehrensold deutlich abzusenken, eigentlich schon einen Gesetzentwurf dazu? Sonst könnte Deutschland ja bald früher als erwartet die Rekordzahl von fünf voll bezahlten Alt-Bundespräsidenten haben... --Roentgenium111 15:29, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Altpräsident Wulff

[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die neuen Abschnitte, die aufgrund der Diskussion um Altpräsident Wulff reingekommen sind, für eine unnötige Aufblähung des Artikels. WP ist kein Newsticker; in wenigen Wochen wird das alles niemanden mehr interessieren. Es wird schon deshalb nicht zu einer Verweigerung des Ehrensoldes kommen, weil sonst künftig kein Amtsinhaber mehr zurücktreten würde. Deshalb sind diese Fragen auch wenig relevant. --Hahnenkleer 13:27, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Es ist wie so oft bei Ereignissen, die aktuell in der öffentlichen Wahrnehmung eine Rolle spielen, daß ansonsten eher träge, ggf. aber auch neu angelegte Artikel eine unglaubliche Dynamik erfahren. Das gilt für Erdbeben, kriegerische Auseinandersetzungen, Sportveranstaltungen oder politische Ereignisse. Man braucht sich nur mal anschauen, was derzeit im Artikel von Herrn Gauck abgeht, 140 Edits in 24 Stunden. Wenn das Thema dann in den Medien weitgehend abgehandelt ist kehrt auch wieder Ruhe ein. Das heißt aber nicht, das es dann niemanden mehr interessiert. Das ist hier nichts anderes. Später könnte man darüber nachdenken, es hier auf zwei bis drei Sätze zu reduzieren und den Rest in einen neuen Hauptartikel auszulagern. Ich habe auf jeden Fall schon mal im Artikel umgruppiert und das Generelle zum Gesetz sowie die aktuelle Debatte voneinander getrennt und werde auch weiterhin einen Blick darauf werfen, daß die Standards eingehalten werden.
Ich gebe Dir prinzipiell darin Recht, daß Wipedia kein Newsticker ist. Andererseits denke ich, daß es schon Menschen gibt, die sich hier bei uns über das Thema schlau machen wollen, und da finde ich es schon okay, es halbwegs aktuell zu halten, sofern entsprechende Belege vorliegen.
Ich schätze es auch ebenso wie Du ein, daß man Herrn Wulff den Ehrensold kaum verweigern wird. Das mag eine juristische Auseinandersetzung nach sich ziehen, aber die wird dauern, und möglicherweise eine Novellierung des Gesetzes, falls doch eine Regelungslücke festgestellt wird. Der Fall ist zwar insofern speziell, als daß Wulff der erste BP ist, der bei seinem Ausscheiden altersbedingt noch keine Pensionsansprüche anmelden kann. Er ist da auch nicht der einzige, bei dem sich die Frage nach dem Festhalten an einem Amte mit der Frage der finanziellen Zukunft verknüpft. Andererseits kann es generell aber auch nicht sein, daß ein BP aus dem Amt ausscheidet, weil er einfach keine Lust mehr hat oder aufgrund persönlichen Fehlverhaltens nicht mehr tragbar ist und das keinerlei finanzielle Konsequenzen hat. Ich denke, da lassen sich schon Regelungen finden, die beiden Ansätzen gerecht werden, wobei es schon einmal hilfreich wäre, sich von der Vorstellung zu verabschieden, ein BP wäre ein Ersatzkönig, dem ggf. eine Apanage zustände. (nicht signierter Beitrag von Kallewirsch (Diskussion | Beiträge) 7:09, 22. Feb. 2012)
Ok, mit dieser Antwort kann ich leben. An den Herrn aus Duisburg hatte ich dabei übrigens auch gedacht. --Hahnenkleer 13:34, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das wäre doch schon mal ein Ansatz: CSU will Ehrensold für Wulff an Bedingungen knüpfen. FTD, 23.02.12 --kallewirsch 21:06, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zuständigkeit

[Quelltext bearbeiten]

Dass für die erstmalige Festsetzung des Ehrensoldes das Bundespräsidialamt zuständig ist, ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz. Peinlich für von Herrn von Arnim, dass er die Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsverordnung nicht kennt. Irrige Ansichten gehören nicht in den Artikel.

Und der Bundesrechnungshof kann keinerlei verbindliche Entscheidungen treffen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Auch das sollte besser formuliert werden. (nicht signierter Beitrag von 91.96.97.166 (Diskussion) 00:27, 24. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Genau: die entscheiden über die erstmalige Festsetzung. Der springende Punkt dabei dürfte sein, ob sich das nur auf die Höhe, die zu gewährenden Zulagen und den sonstigen Krimskrams bezieht oder auch auf das "ob überhaupt".
Das mit dem BRH ist m. E. so wie es dasteht korrekt formuliert: er entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit, er wacht nur, im Rahmen seiner Möglichkeiten, darüber. --kallewirsch 13:48, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Wenn in der betr. Fußnote schon zwischen "Berechnung" und "Festsetzung" unterschieden wird, kann "Festsetzung" doch wohl nichts anderes als das "ob überhaupt" bedeuten. Es gibt auch niemand, der in Kenntnis der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung etwas anders behauptet. (nicht signierter Beitrag von 91.96.99.218 (Diskussion) 19:37, 24. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Rechtsgrundlage für Büro etc.?

[Quelltext bearbeiten]

=== Weitere Ansprüche ===

Zusätzlich zum Ehrensold hat ein Altpräsident zeitlebens Anspruch auf ein Büro, in der Regel mit einem Büroleiter, einem Referenten, einer Sekretärin und einem Chauffeur. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 280.000 Euro pro Jahr.

Welches ist die Rechtsgrundlage dafür? Im Gesetzestext finde ich es nicht. Und die beiden Zeitschriftenartikel sind doch keine taugliche Quelle. (nicht signierter Beitrag von 91.96.97.166 (Diskussion) 00:27, 24. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Stimmt. Ich habe es deswegen umformuliert, aus der Gesetzesbeschreibung rausgenommen, und dafür unten angehängt. Falls doch noch eine Ausführungsbestimmung oder etwas ähnliches auftaucht kann es wieder hoch. Und wenn auch Focus und die Welt normalerweise nicht zu meiner Stammlektüre gehören, so halte ich sie durchaus für zitierfähig. --kallewirsch 13:48, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten