Diskussion:Großabnehmer
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Kritik
Kritik
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel ist schwachsinnig und gehoert geloescht.
Dieser Artikel ist wirklich sonderbar. Von den Werturteilen abgesehen, die doch eigentlich nicht hierhin gehören, ist es eigentlich ein Wörterbucheintrag.Elchjagd 17:38, 19. Mai 2009 (CEST)
- Nein, es handelt sich um einen lemmarelevanten Rechtsbegriff (siehe § 66 Gewerbeordnung). Ich werde mich um die Verbesserung des Artikels kümmern.--Wowo2008 (Diskussion) 11:55, 12. Sep. 2016 (CEST)