Diskussion:Kirchensteuer (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Neutralität?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist in weiten Teilen nicht neutral verfasst, wie es sich für Wikipedia gehört. Ob die Informationen vollständig sind, kann ich nicht beurteilen, habe aber meine Zweifel. Die aktuelle Diskussion etwa zur Kirchensteuerinitiative im Kanton Zürich fehlt. (nicht signierter Beitrag von Lsky (Diskussion | Beiträge) 15:15, 21. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Anstatt vage pauschale Vorwürfe "in weiten Teilen nicht neutral verfasst" - besser konkretes Ärgernis zur Diskussion stellen. Weiter statt vorwurfsvoll auf fehlende Aspekte hinweisen einfach selber schreiben ("aktuelle Diskussion im Kanton Zürich"), fraglich ob relevant, da Wikipedia eine Enzyklopädie sein soll und nicht Tagesaktualitäten begleitet... --Chrugel ¿↔? 07:49, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Kirchensteuer in 5 Walliser Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zum Wallis habe ich aus einer "nicht top-aktuellen" Publikation die Information übernommen, dass im Wallis nur 6 Gemeinden Kirchensteuern erheben. Nach der Fusion sind es unterdessen mit der neuen Gemeinde Anniviers nur noch 5... Jedenfalls hätte ich gerne eine Bestätigung, dass in diesen fünf Gemeinden (Anniviers, Savièse, Sitten, Törbel und Vouvry) auch tatsächlich Kirchensteuern erhoben werden. - Wenn dem so ist, könnte man diese Information auch in den jeweiligen Gemeindeartikeln als Spezialfälle im Wallis einbauen. --Chrugel ¿↔? 09:39, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Tessin[Quelltext bearbeiten]

"Im Tessin erheben nur 40 von 247 Gemeinden eine Kirchensteuer." Auch diese Information stammt aus einer älteren Publikation. Hier ist mir nicht bekannt um welche 40 Gemeinden es sich handelt, entsprechend weiss ich auch nicht, ob einige dieser Gemeinden zwischenzeitlich fusioniert haben (was sehr sehr wahrscheinlich ist). Also: 1. Wer kann die Gemeinden auflisten UND 2. bestätigen, dass tatsächlich nur diese eine Kirchensteuer erheben?

Weiter ist mir nicht klar, wie im Tessin die Kirchenfinanzierung in Gemeinden ohne Kirchensteuern funktioniert. Verhält es sich ähnlich wie im Waadt? Werden Kirchen aus den allgemeinen Steuern finanziert? Kann man als Nicht-Mitglied einer Kirche diesen Anteil zurückfordern? --Chrugel ¿↔? 10:04, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zu Kritik & Problemfelder[Quelltext bearbeiten]

Um die Anmerkung zu (i) an einem Beispiel auszuführen:

1) Ja - grundsätzlich zahlen natürliche Personen ohne Kirchenmitgliedschaft keine Kirchensteuern.

2) Trotzdem zahlen Personen ohne Kirchenmitgliedschaft Kirchensteuern, nämlich:

wenn sie eine eigene kleine Firma führen - dann müssen sie Kirchensteuern für juristische Personen bezahlen.
Bei grossen Aktiengesellschaften fällt dies auf den einzelnen Mitarbeiter kaum ins Gewicht und ist nichts weiter als eine intellektuelle Unredlichkeit der Kirchen/Staat gegenüber religionsfreien Mitarbeitern.
Bei kleinen Firmen oder gar Firmen die nur aus einer einzelnen - religionsfreien - Person bestehen wird aber direkt gegen die Religionsfreiheit verstossen. De facto werden hier Kirchensteuern von einer Person eingezogen, die keiner Kirche angehört.

3) Das Beispiel: Der türkische Muslim, der (alleine oder mit seiner Familie) seinen eigenen Kebabstand betreibt. Dieser muss zwar als natürliche Person keine Kirchensteuern bezahlen. Für seine Firma (den Kebabstand) muss er den CHRISTLICHEN Kirchen aber Kirchensteuern abliefern. Seine Firma besteht nur aus nicht-christlichen Mitarbeitern (ihm selbst) und dennoch wird er gezwungen eine andere Religion zu finanzieren. Faktisch wird also sehr wohl ein Nicht-Kirchenmitglied gezwungen Kirchensteuern zu zahlen, nämlich immer dann, wenn Firma und Eigentümer ein und die selbe Person sind. Gleiches gilt natürlich auch für den Atheisten mit einer Einzelfirma im IT-Bereich. Perfid ist es aber besonders bei Ausländern ohne Stimmrecht. --Chrugel ¿↔? 08:35, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Weiter möchte ich fragen, ob das...

"Der letzte Absatz zu (i) ist schlicht falsch. Natürliche Personen zahlen nur Kirchensteuern, sofern sie einer Kirche angehören. Hier schrieb ein Kirchenkritiker (Autor) die Unwahrheit." nicht signierter Edit von 62.203.23.202, gesichtet von Schofför.

wirklich dem Umgangston entspricht, der hier (bei diesem für beide Seiten empfindlichen Lemma) gepflegt werden soll? Muss ich nun im Gegenzug wüst über Kirchenmitglieder und Gläubige herziehen und den unflätigen Atheisten mimen? --Chrugel ¿↔? 10:55, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:32, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten