Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Bad Mergentheim

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Triplec85 in Abschnitt Stadtteile
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Mitarbeit zur Vervollständigung ist erwünscht

[Quelltext bearbeiten]

Sei mutig! Kennst du bisher fehlende Kleindenkmale oder Baudenkmäler auf der Gemarkung von Bad Mergentheim sowie den Stadtteilen?

Du darfst diese gerne hinzufügen, um den Artikel zu verbessern. Verwende hierzu jeweils eine neue Tabellenzeile, siehe Vorlage:Denkmalliste Baden-Württemberg Tabellenzeile oder benutze einfach den mittleren Teil der unterhalb eingefügten Kopiervorlage und füge das dir bekannte Denkmal, alphabetisch sortiert nach Straßennamen, an der entsprechenden Stelle ein:

Kopiervorlage
{{Denkmalliste Baden-Württemberg Tabellenkopf}}

{{Denkmalliste Baden-Württemberg Tabellenzeile
|Name         = 
|Artikel      = 
|Ortsteil     = 
|Adresse      = 
|NS           = 
|EW           = 
|Datierung    = 
|Datierung-sort = 
|Beschreibung = 
|Paragraph    = 
|Bild         = 
|Commonscat   = 
}}

<!-- Weitere Tabellenzeilen -->
|}

Kennst du den entsprechenden Straßennamen (Adresse) nicht, kannst du dies auf der Diskussionsseite erwähnen oder die Tabellenzeile vorerst unterhalb der Liste einfügen. Viele Grüße -- Triple C 85 |Diskussion| 10:46, 17. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Quelle für die Kulturdenkmale

[Quelltext bearbeiten]

Anhand welcher Quelle wurden die Kulturdenkmale (z.B. Dainbach) aufgeführt. Der angeführte Einzelnachweise gibt zu den einzelnen Kulturdenkmälern keine Auskunft.--Reinhardhauke (Diskussion) 10:37, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Die vom Regierungspräsidium Stuttgart herausgegebene Liste der Bau- und Kunstdenkmale mit Stand vom 15. Februar 2012. Nicht öffentlich. Einzelne Kulturdenkmale sind auch in älterer Literatur aufgeführt, usw., teilweise auch bei LEO-BW aufgelistet. Alle Kleindenkmäler des Main-Tauber-Kreises werden zukünftig bei Geoinformationssystems des Kreises gelistet sein. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 11:13, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Du solltest Deine Quellen immer aufführen, eine wichtige Regel bei Wikipedia. Dann muss ich mich auch nicht wundern, wenn Du einen Edit von mir (siehe Dainbach) ohne Kommentar rückgängig machst.--Reinhardhauke (Diskussion) 11:17, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Im einleitenden Text steht die Quelle mit dem Hinweis, dass diese nicht öffentlich ist. Bei Gelegenheit werde ich weitere Literaturquellen ergänzen. Den Kommentar vergaß ich wohl. Mit den oben genannten Quellen ist es auch einfach, Einträge zu ergänzen wenn noch Lücken vorhanden sind. Hoffentlich werden zukünftig die offiziellen Denkmallisten auch in Baden-Württemberg veröffentlicht, damit die Liste vollständig werden kann. ;-) Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 11:27, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Beschreibung der Kulturdenkmale, Urheberrecht

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zwar den Inhalt des Artikel nicht speziell auf WP:URV geprüft, stellte aber beiläufig zahlreiche wörtliche Übernahmen von Beschreibungstexten aus Leo-BW fest, vgl. Einzelnachweise. Nach dem Impressum von Leo-BW sind Beiträge und Abbildungen urheberrechtlich geschützt, sofern keine anderslautenden Lizenzhinweise aufgeführt sind. Das würde – soweit es sich mir darstellt – bedeuten, dass die „Bemerkungen“ mit Leo-BW als Quelle zügig umzuformulieren sind, bevor jemand einen URV-Baustein einfügt, was in letzter Konsequenz zur Löschung des Artikels führen würde. Oder gibt es einen anderen Aspekt bzw. eine Sondererlaubnis mit anderer Rechtswirkung? --HubiB (Diskussion) 19:38, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ich denke in allen Teillisten der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg werden die "offiziellen Kurzbeschreibungstexte" der Denkmale, die von öffentlichem Interesse sind, sofern bekannt, übernommen. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass die Quelle genannt ist. Die Einzelnachweise kennzeichnen ja die Herkunft. Umformuliert könnte es problematisch sein, ob es vom eigentlichen Sinn/der Bedeutung der Denkmaleigenschaft dann noch wirklich passt.
Problematisch wäre es meiner Meinung nach Bilder oder längere Texte (z.B. die ausführliche Geschichtsbeschreibung auf einer LEO-BW-Detailseite einer Stadt) 1:1 von dort zu übernehmen.
LEO-BW.de ist streng genommen auch nicht der Urheber dieser "offiziellen Kurzbeschreibungstexte" der Denkmale, denn diese stammen aus den offiziellen Denkmallisten. Mir liegt eine Denkmalliste für eine Kommune vor und LEO-BW.de hat die Kurzbeschreibungen daraus 1:1.
@Tilman2007: Mich würde noch deine Meinung dazu interessieren, da du dich viel mit Denkmallisten beschäftigst.
Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 20:44, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Hallo zusammen, die Denkmallisten Sachsen stehen unter der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE. Die von von Bayern und Baden-Württemberg ebenfalls unter eine nichtkommerziellen Lizenz. Den genauen Lizenzverweise finde ich allerdings auf die Schnelle nicht mehr. Ich denke ein Hinweis auf die Lizenz wäre als Disclaimer sinnvoll. --Tilman2007 (Diskussion) 21:19, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich erinnere an die kürzliche Niederlage von Wikimedia Commons vor dem Bundesgerichtshof im Prozess um Fotos von Bildern des Reiss-Engelhorn-Museums Mannheim, wovon eines sogar "nur" ein Scan aus einem Buch war. Die Formulierung auf der o.g. Seite von Leo-BW ist m. E. eindeutig und lässte keine Sonderregelung für Wikipedia erkennen, zumal Wikipedia in jedem Fall auch die kommerzielle Nutzung von Inhalten erlaubt. Es entscheidet im Urheberrecht immer der Rechteinhaber, was er zulässt. Ein Hinweis als Disclaimer würde nicht der Rechtslage entsprechen. Wenn Ihr die Texte nicht ändern wollt, gäbe m. E. es im ersten Schritt nur eine Lösung, nämlich bei Leo-BW die Rechtslage zu erfragen. Im Impressum dort steht eine E-Mail-Adresse, bei der Hilfe gibt's ein Mail-Formular. Notfalls wären eben Texte etwas umzuformulieren, damit sie zwar inhaltsgleich, aber nicht identisch sind. Es wäre schade, wenn der ganze Aufwand für die Liste im URV-Abfall landen würde. Gruß --HubiB (Diskussion) 23:03, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ergänzend: Wenn tatsächlcihe die Texte in Leo-BW aus Denkmallisten stammen, dann wäre die zuständige Denkmalbehörde der eigentliche Urheber und daher Ansprechpartner. --HubiB (Diskussion) 23:09, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Und hier noch ein Link - speziell für Bad Mergentheim als untere Denkmalbehörde --HubiB (Diskussion) 23:16, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe mich nochmals etwas intensiver mit Sachverhalt und Rechtslage auseinandergesetzt: Wenn Auszüge aus Leo-BW als Zitate enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind (ref), sind sie nach § 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Andernfalls müsste umformuliert werden. Zweifel und Nachfrage haben sich damit erledigt. --HubiB (Diskussion) 19:46, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Stadtteile

[Quelltext bearbeiten]

Löffelstelzen

[Quelltext bearbeiten]

@Schorle: Danke für die Bilder zu Löffelstelzen. Falls du noch Informationen benötigst, die Kleindenkmale habe ich anhand der Informationen des Geoinformationssystems des Main-Tauber-Kreises in dieser Liste aufgenommen, siehe https://gistbb.de/gistermweb/pages/map/default/index.xhtml

Dort unter Themen, Denkmale im Main-Tauber-Kreis, Kleindenkmale, Bad Mergentheim, Löffelstelzen.

Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 16:57, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Das kenne ich doch von meiner praktischen Arbeit sehr gut. Seltsam finde ich, was da in Löffelstelzen alles als denkmalwürdig gilt. Das kenne ich so aus keiner anderen Ortschaft. Fotografiemäßig kommt da allerdings noch mehr von mir: Wiki Loves Monuments 2020 !!!--Schorle (Diskussion) 18:03, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
@Schorle: Da ich im gesamten Main-Tauber-Kreis Kulturdenkmallisten erstellt habe, sofern noch nicht vorhanden, oder in anderen Fällen umfassend ergänzt habe, sind mir schon einige Kleindenkmale vor die Flinte gekommen, die in anderen Gemeinden in vergleichbaren Fällen nicht unbedingt als denkmalwürdig eingestuft wurden. Beispielsweise eine nach 2012 errichtete Hinweistafel in Assamstadt gilt als Kleindenkmal. Es hängt wohl oftmals von den jeweiligen Erfassern vor Ort ab, z.B. vom örtlichen Heimatverein, was sie melden und was nicht. Ich kenne jemand, der für das Landratsamt die Kleindenkmalliste eines Ortsteils erfasst, die noch nicht online steht. Da besteht viel Handlungsspielraum und ich weiß nicht, ob alles ohne weiter Prüfung übernommen wird oder nicht. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 20:17, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten