Diskussion:Monika Haas

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Logograph in Abschnitt Kleiner Tipp
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Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Qualitätssicherung

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SLA Text in Teilen hierher kopiert: Mon-Ffm (Diskussion) 01:56, 9. Jan. 2015 (CET): „Diese und vorangegangene „Beschreibungen“ meiner Person entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht den Tatsachen. Die einzelnen Autoren und insbesondere der Autor der letzten Änderungen haben in einer sehr oberflächlichen Art und Weise Begebenheiten entweder völlig falsch oder verkürzt dargestellt. Aus unterschiedlichen Quellen wurde willkürlich und tendenziös ein Beitrag zusammengestellt, der zudem meist unwahre Behauptungen enthält. So habe ich beispielsweise nie ein Flugzeug entführt und bin deshalb auch keine Flugzeugentführerin. Auch bei der genannten Verurteilung fehlt das entscheidende Wort „Beihilfe“ usw. ...“Beantworten
Ende Übertrag.--Doc.Heintz (Diskussion) 08:08, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Sogar das Geburtsdatum muss wieder rein (done). Selbst wenn es wirklich die Person wäre, ist "Person des öffentlichen Interesses" gegen [[1]] sorgfältig abzuwägen. Dies aber weder als SLA oder LA, sondern mit Fingespitzengefühl. Ein Streisand-Effekt wäre da das kontraproduktivste Element... --Brainswiffer (Disk) 08:10, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Das sehe ich auch so. Ich habe die Benutzerin entsprechend informiert und den Artikel der QS überstellt. --Doc.Heintz (Diskussion) 08:16, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Die Nennung meines Geburtsdatums fällt unter den Datenschutz, zumal es den Missbrauch des Datenklaus Vorschub leistet --Mon-Ffm (Diskussion) 11:56, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Begründung des erneut eingetragenen LA (vorherige LD mit eindeutigem Ergebnis: LAE)

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Bezeichnenderweise wurden meine vorangegangenen Anträge auf Löschung schlicht ignoriert und ohne Begründung von Wikipedia wieder entfernt. Ich, als Betroffene, halte dies für Machtmissbrauch und alles andere als akzeptabel. Von daher ist dies mein Dritter Versuch, meine grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte zu verlangen. Auch meine mehrmaligen Versuche, Abschnitte die nichts mit meiner Person zu tun haben korrigierend zu entfernen waren nicht erfolgreich. Denn die von mir beanstandeten Passagen wurden von Wikipedianer sofort wieder eingestellt. Dieses Vorgehen habe ich exemplarisch durch Screenshots dokumentiert. Soweit zum Thema „Qualitätssicherung“. Meine Erfahrung bislang belegen leider, dass sich Wikipedianer nicht an ihre eigenen Spielregeln halten. So heißt es beispielsweise: „Für die Diskussion über den Löschantrag sind sieben Tage angesetzt. Der Tag der Löschantragsstellung zählt dabei stets als voller Tag im Sinne dieser Frist mit.[1]  Löschdiskussionen sind keine Abstimmungen, es werden also keine Stimmen ausgezählt, um zu einem Ergebnis zu kommen. Es zählen vielmehr die Nachvollziehbarkeit und Güte der vorgebrachten Argumente sowie die bestehenden Richtlinien der Wikipedia.  Frühestens nach sieben Tagen[2] entscheidet ein Administrator auf Basis der vorgebrachten Argumente, des Seiteninhalts und der bestehenden Richtlinien, ob die Seite gelöscht wird. Jeder Löschvorgang wird automatisch in die Logbücher eingetragen.„ Sämtliche vorgenannten Kriterien wurden von Wikipedia in meinem Fall missachtet! Seit vielen Jahren veröffentlicht Wikipedia willkürliche und tendenziöse Texte zu meiner Person, die angeblich durch „Quellen“ legitimiert sind, jedoch häufig nicht den Tatsachen entsprechen. Es ist relativ einfach, Mutmaßungen mit sogenannten Quellen zu „belegen“, denn im Internet kursieren reichlich Gerüchte und Spekulationen über Personen, die allerdings meistens nicht verifizierbar sind. Auch Wikipedia bedient sich solcher unqualifizierter Quellen. Im Netz gibt es einen sehr treffenden Kommentar zu dieser Vorgehensweise, den ich mir erlaube zu zitieren: Kommentar: Vettermann, 26. Februar 2014 „Was diskutieren wir über NSA und Facebook und andere, wenn Wikipedia locker und frei eine Seite bietet, auf der man Leute an den Pranger stellen kann, sich fantasievolle Texte ausdenken kann über noch lebende Personen, auch wenn sie nicht im öffentlichen Interesse stehen. Eine Autorisierung durch die betreffende Person ist auch nicht erforderlich. Wo bleibt hier das Persönlichkeitsrecht??? Dann ist Wikipedia nicht seriöser als Facebook, Google oder andere, die die Daten ihrer Nutzer nach ihrem Gusto verwerten. Und wieso wird der Wunsch der betreffenden noch lebenden nicht öffent¬ichen Person, die keinen Eintrag bei Wikipedia haben will, nicht respektiert??? Meine Wertschätzung für Wikipedia ist Geschichte. Solche Geschäftspraktiken sind absolut inakzeptabel.“ Dem kann ich aus eigener Erfahrung nur zustimmen. Und wenn der Wikipedianer namens Wasserträger der Ansicht ist „Ob die gleiche Anfrage auch den Spiegel usw. (also unsere Quellen) gestellt wurde? Ich sage mal frech: Nein.“, kann ich hiermit versichern, dass ich insgesamt drei Zivilverfahren gegen den Spiegel geführt habe. Außerdem ist zu bedenken, dass auch seinerzeit im Spiegel erschienene Artikel zwischenzeitlich widerlegt sind. Von daher wäre es angebracht, alte Versionen einer Darstellung erst einmal auf ihre Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen. So viel Sorgfalt sollte schon sein, insbesondere wenn es um sensible Daten über Personen geht. Und mir geht und ging es nie darum nicht zu meiner Geschichte zu stehen, im Gegenteil. Mir geht es aber sehr wohl darum, dass ich es nicht akzeptieren werde, wenn unwahre Behauptungen und Verunglimpfungen über mich veröffentlicht werden. Oder wenn Zusammenhänge konstruiert werden, mit denen ich nie etwas zu tun hatte. Es gibt darüber hinaus noch weitere Belege in meinem Fall, dass die von Wikipedia vorgegebenen Grundsätze nicht beachtet werden. So lauten Richtlinien von Wikipedia zum Persönlichkeitsrecht u. a. wie folgt: „In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Im Einzelfall sollte immer überprüft werden, ob Informationen aus der Presse, zum Beispiel Namen und Lebensumstände der Beteiligten, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, langfristig von Belang sind. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen. (...) Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden." Und das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach in den im Laufe der Zeit angepassten Urteilen festgelegt: „In seinem sogenannten Lebach-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine spätere Berichterstattung jedenfalls dann unzulässig ist, wenn sie geeignet ist, gegenüber der aktuellen Information eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken, (...) (BVerfG vom 5. Juni 1973, BVerfGE 35, 202 ff.). Auch gewinnt mit zeitlicher Distanz zur Straftat und zum Strafverfahren der Anspruch des Betroffenen zunehmende Bedeutung, vor einer Reaktualisierung seiner Verfehlung verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 35, 202 <233 f.>; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 25. Mai 2004, Beschwerde-Nr. 57597/00, Österreichischer Rundfunk gegen Österreich ). Ferner ist zu berücksichtigen, dass aus dem Faktum der Prominenz oder öffentlichen Bekanntheit des Betroffenen allein noch nicht ein normativ schutzwürdiges Interesse an einer umfassenden Information der Öffentlichkeit über sein Verhalten folgt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001, NJW 2001, S. 1921 Bei aktuellen Berichten über besonders schweren Straftaten ist jedoch zusätzlich das erhöhte Interesse der Allgemeinheit an einer umfangreichen Aufklärung in die Abwägung mit einzubeziehen. Hingegen kann dieses Interesse dann zurücktreten, wenn die Straftat schon einige Zeit zurückliegt und die Resozialisierung des Täters ggf. schon abgeschlossen ist. Eine zu besorgende Stigmatisierung ist jedenfalls dann zu befürchten, wenn die Berichterstattung in einem breiten Spektrum und ohne aktuellen Bezug Verbreitung findet. (So im Fall „Lebach I“, BVerfGE 35, 2020).„ Die Rechtslage ist somit eindeutig dokumentiert und bestätigt mein berechtigtes Interesse, von Wikipedia nicht länger stigmatisiert und an den Pranger gestellt zu werden. Erst recht nicht, wenn unwahre Behauptungen über mich verbreitet werden. Und wie bereits mehrfach geschrieben, ich bin KEINE Person des öffentlichen Lebens. Ich war weder Mitglied einer sogenannten terroristischen Organisation, noch stand ich jemals auf einer Fahndungsliste. Fakt ist, ich bin eine verurteilte Straftäterin, nicht mehr und nicht weniger. Das macht mich jedoch noch lange nicht zu einer öffentlichen Person oder will mich Wikipedia mit Politiker, Künstler, Inhaber hoher Ämter etc. auf eine Stufe stellen? Das ist doch geradezu lächerlich. Die mir unterstellten Taten sind 37 Jahre her, die Verurteilung nunmehr mehr als 16 Jahre. Ich werde von Wikipedia als Terroristin diffamiert und ich werde mit identifizierbaren Daten (Geburtsdatum und Ort) an den Pranger gestellt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Selbsternannte „Regeln“ von Wikipedia, (die nachweislich nicht beachtet werden), stehen nicht über geltendem Recht. So wurde auch in all den vergangenen Jahren nie eine differenzierte Betrachtungsweise über mein Verfahren bei Wikipedia dargestellt. Zufall? Dazu Auszüge aus einem Kommentar des Prozessbeobachters der Süddeutschen Zeitung vom 17.11.1998: „Wohl selten ist ein deutsches Oberlandesgericht mit seinem Urteil auf dünnerem Eis gestanden, als das Frankfurter Oberlandesgericht im Fall Monika Haas. (...) Indizien für ihre Täterschaft gibt es, daran besteht kein Zweifel. Aber in mehr als hundert Verhandlungstagen konnte die Bundesanwaltschaft nichts präsentieren, das nach der deutschen Strafprozessordnung den Namen Beweis verdient. (...) Zwei Säulen der Anklage, die Aussage des Ex Terrorristen Boock und die Stasi-Akte OV Wolf werden vom Gericht in Bausch und Bogen verworfen. Die belastende Aussage der Kronzeugin Andrawes ist nach Überzeugung des Gerichts in wesentlichen Teilen falsch. (Anmerkung von mir: im Urteil steht wörtlich, dass sie gelogen hat). Bleibt ein Belastungszeuge, den das Gericht nie zu Gesicht bekam, dem kein Verteidiger eine Frage stellen konnte. Nicht ein einziger der vom Gericht vorgetragenen Urteilsgründe wurde in der Hauptverhandlung durch einen unmittelbaren Beweis untermauert. (...)“ Ich wäre noch über viele Seiten in der Lage Argumente zu liefern, die die sofortige Löschung des Personenartikels „Monika Haas“ nicht nur rechtfertigt, sondern längst überfällig machen. Aber vorerst belass ich es bei diesen Ausführungen. Ich bestehe aber auf mein durch das Grundgesetz geschütztes Persönlichkeitsrecht, nach inzwischen mehr als 16 Jahren seit der Verurteilung. Auf eine gerichtliche Klärung gegen Wikipedia über meine Rechte bin ich nicht wirklich erpicht, scheue diesen Weg aber auch nicht. Zumal eine rechtliche Klärung im Kontext der jüngsten deutschen und europäischen Rechtsprechung, die Überprüfung der Geschäftspraktiken von Wikipedia und wie mit Leuten und deren Geschichte oft machtmissbräuchlich umgegangen wird überfällig ist. Das zu schützende Persönlichkeitsrecht gilt übrigens für jegliche Veröffentlichung, egal ob Suchmaschine oder einer selbst erstellten Enzyklopädie, in der jeder X beliebige Autor anonym Artikel verfassen kann, ohne dass er seine möglicherweise vorhandenen eigenen Interessen an seiner Darstellung zu offenbaren braucht. Bei Wikipedia klaffen sehr große Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Dieses Schreiben wird auch an die Mail Adresse info-de@wikimedia.org übersandt. MfG Monika Haas. --Mon-Ffm (Diskussion) 11:20, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

...es wurden von mir noch einige notwendige Änderungen in der Formatierung vorgenommen. --Mon-Ffm (Diskussion) 11:28, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hier versucht eine verurteilte Terroristin (vorausgesetzt, der Account Mon-ffm ist tatsächlich der im Artikel beschriebenen Person zuzuordnen, eine Verifizierung steht noch aus) oder jemand aus diesem Umfeld, sich zu Lasten des Informationsrechts der WP-Leser "reinzuwaschen". Der Artikel wurde inzwischen (mein POV: mehr als notwendig) "bereinigt", der erneute LA ist Missbrauch. --HeicoH Quique (¡dime!) 11:49, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten
 Info: Der missbräuchliche LA wurde inzwischen administrativ entfernt. --HeicoH Quique (¡dime!) 11:54, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten
LAE Fall 1 wurde von Administrator User:Doc.Heintz in der Löschdiskussion vom 9. Januar festgestellt. Person eindeutig enzyklopädisch relevant. Bitte keine weiteren Löschanträge mehr einstellen, es wird dadurch sicherlich keine Löschung erreicht werden. --Holmium (d) 11:57, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Nein, ich versuche mich nicht "reinzuwaschen" (ist weder nötig noch von mir gewollt) sondern nehme die oben genannten Spielregeln von Wikipedia ernst und weise darauf hin, dass es nach der langen Zeit, die seit meiner Verurteilung vergangen ist keine Rechtsgrundlage mehr gibt mich für Arbeitgeber oder Vermieter leicht identifizierbar und öffentlich an den Pranger zu stellen. Mein LA ist auch nicht missbräuchlich sondern legitim, da ich eine umfangreiche Begründung geliefert habe. (Im Gegensatz zu dem vorherigen Löschantrag). Auch kann man bei Wikipedia nachlesen, dass dies möglich ist. Die erneute Entfernung des Löschantrags ist jedoch Machtmissbrauch. " Wikipedia:Löschantrag entfernen regelt, wann eine Löschdiskussion abgebrochen werden kann. Verwende dieses Instrument bitte mit Bedacht: Wird ein Löschantrag zu früh oder ohne Konsens entfernt, kann dies die Löschdiskussion zuspitzen. Das Entfernen eines Löschantrags stellt in keinem Fall eine Administratorentscheidung dar." Welches Interesse haben Sie eigentlich? Gibt es Ihnen einen Kick Menschen zu stigmatisieren? Nach meinen Argumenten fällt Ihnen nur "reinwaschen" ein. Im Klartext, eine rechtliche Begründung für die Zurückweisung meines Antrags gibt es offensichtlich nicht. Wie auch! --Mon-Ffm (Diskussion) 12:16, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

..Wie ist bitteschön das zu verstehen? "Bin nur etwas Qs-Müde und wollte mal die hardcore QS versuchen--Martin Se !? 05:36, 9. Feb. 2009 (CET)" so, also die Hardcore Version, war angesagt, obwohl mein vorhergehender Löschantrag maximal einen halben Tag lang "diskutiert" wurde. Wer handelt hier missbräuchlich? --Mon-Ffm (Diskussion) 12:25, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wenn die Sache völlig eindeutig ist (wie hier), kann und wird das schnell(er) entschieden, auch dazu gibt es klare Regeln.--Tohma (Diskussion) 13:33, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

... Eindeutig ist hier doch lediglich meine Begründung für mein Recht auf Löschung und sonst ist überhaupt nichts als "eindeutig" zu bewerten. Eindeutig ist auch die Wikipedia Regel "In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Im Einzelfall sollte immer überprüft werden, ob Informationen aus der Presse, zum Beispiel Namen und Lebensumstände der Beteiligten, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, langfristig von Belang sind. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen. (...) Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden." Warum wird diese von Wikipedia aufgestellte Regel völlig ignoriert? Werden nur die Regeln beachtet, die Wikipedianern -warum auch immer- in den Kram passen? --Mon-Ffm (Diskussion) 13:47, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Du hast hier eindeutig etwas falsch verstanden, oder willst es nicht verstehen: "mein Recht auf Löschung" gibt es nicht, insbesondere nicht für für Personen des öffentlichen Interesses, und eine solche ist die verurteilte Terroristin Monika Haas allemal. --HeicoH Quique (¡dime!) 13:55, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

...sorry, aber Sie wollen oder können nicht verstehen, dass ich keine verurteilte Terroristin sondern eine verurteilte Straftäterin bin. Dafür wäre nämlich die Vorraussetzung "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" als Anklagepunkt nötig gewesen. Aber nicht einmal die Bundesanwaltschaft hat mir eine solche Mitgliedschaft unterstellt. (Siehe Urteil). Außerdem ist der Hintergrund Terrorismus noch lange kein Freibrief, noch werde ich dadurch zum Freiwild für Wikipedia. Bislang leben wir in einem Rechtsstaat und von daher gibt es nach der inzwischen vergangenen Zeit kein rechtlich zu begründendes "öffentliches Interesse" an meiner Person mehr. Auch diese Tatsache kann aus den von mir zitierten Urteilen des BVG entnommen werden. So viel Selbstgerechtigkeit und Ignoranz, wie sie hier zum Ausdruck kommt, ist wirklich erschütternd. Selbstverständlich ist durch den Faktor Zeit mein Recht auf Persönlichkeitsschutz vor dem Recht auf öffentliches Interesse zu bewerten. Meine Frage, was Sie eigentlich bezwecken wollen, ist nach wie vor unbeantwortet geblieben. Außerdem werden die Einträge über meine Person ständig verändert, wie ich auch dokumentieren kann. Das entspricht einer Aktualisierung, die weder legitim noch zu rechtfertigen ist. Von den falschen "Informationen", die durch Wikipedia über mich verbreitet werden mal ganz abgesehen.--Mon-Ffm (Diskussion) 14:25, 11. Jan. 2015 (CET)

Kleiner Tipp

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Nebenbei mal was aus der Praxis: Ganz unten unter dem Artikel steht ein Link "Abrufstatistik". Dort kann man nachsehen, wann und wie oft der Artikel angeklickt wurde. Gruß --Logo 12:45, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten