Diskussion:Niedersachsentarif

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Köhl1 in Abschnitt Änderungen 9. Dezember 2018
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Im Ganzen[Quelltext bearbeiten]

Langsam wird der Artikel unübersichtlicher als die entsprechenden Vorschriften. Es kann nicht jede Ausnahme dargestellt werden. M.M. nach soll der TArif als solcher dargestellt werden, aber nicht jedes einzelne Detail. dafür gibt es den Link auf die Tarifbestimmungen --Köhl1 (Diskussion) 19:50, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Die Tarifbestimmungen enthalten Tabellen und Netzpläne. Diese in verständlichen und vollständigen Text umzusetzen, bedeutet leider Unübersichtlichkeit. Der Niedersachsentarif ist nicht einfach, eher chaotisch. Und einen Punkt habe ich vorsichtshalber nicht erwähnt. Auf jedem Niedersachsen-Ticket (zumindest von der DB) steht folgendes: "Gültig im Bereich des Niedersachsen-TARIFS". Über die tatsächliche Realität dieser Aussage informiert der Text ausführlich - ohne diese Fehlinformation anzusprechen ... Aber vielleicht ändert sich das ja bald oder der Geltungsbereich der Tagestickets wird angepasst (besonders wichtig in den Bereichen Bielefeld bzw. Osnabrück - Münster).--129.70.6.119 14:50, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Deshalb gab es früher ja auch einmal einen allgemeinen Eisenbahntarif. Die Kleinstaaterei ist trotz EU im Kommen. --Köhl1 (Diskussion) 16:20, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält leider keine Hintergrund-Informationen: Wie kam es zur Einführung, welche (politischen) Beweggründe hatte sie, welche Auswirkungen hat er. Und was ist die Niedersachsentarif GmbH, die nur einmal in Klammern erwähnt wird. Und wie verhalten sich die Preise zum vorherigen Tarif? Werden / wurden sie erhöht wie die der DB? Also derzeit liest es sich irgendwie, als wäre es eine Detailseite auf einer Webseite der Anbieter. Kruemelmo (Diskussion) 14:55, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gute Frage. Das fehlt wirklich. Aber wer mag schon recherieren.--Köhl1 (Diskussion) 22:30, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Niedersachsentarif bis Hengelo[Quelltext bearbeiten]

Laut der Übersichtskarte des Niedersachsentarifs [1] sollten sowohl das Niedersachsen-Ticket als auch der Niedersachentarif (und die Fahrradtageskarte) ab dem 14.01.18 bis nach Hengelo in den Niederlanden gelten. Wie ich im Artikel angeführt habe, sehen die Auskunftssysteme der Deutschen Bahn das aber offenbar anders: [2]. Das Auskunftssystem des Niedersachsentarifs selbst verlinkt auch bloß zur DB... Ich hätte das gern als Quelle verwendet, aber der Link scheint mir zu kurzlebig. Vielleicht hat da jemand eine bessere Idee?

Ich habe mal privat eine Anfrage per Mail an die NITAG deswegen geschickt. Dürfte natürlich nicht verwendbar sein, selbst wenn eine Antwort kommt, aber vielleicht bemerken sie so ja den Widerspruch und korrigieren das. --Patneu (Diskussion) 20:49, 11. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Änderungen 9. Dezember 2018[Quelltext bearbeiten]

Zum 9. Dezember 2018 hat es einige Änderungen gegeben. Übersichtlicher ist es dadurch nicht geworden. Deshalb schreibe ich hier, was ich ergänzen würde, um mehrfaches Editieren zu vermeiden.

  • Die Tageskarte Niedersachsenticket gilt in Bremen, Hamburg und fast ganz Niedersachsen auch in Bussen, Straßen- und U-Bahnen. Ausnahme sind die Landkreise Emsland, Osnabrück und Schaumburg.
  • Die relationsbezogenen Fahrkarten gelten am Start- und Zielort in Bremen, Hamburg und Niedersachsen auch in Bussen, Straßen- und U-Bahnen für eine Fahrt. Ausnahmen sind die Stadt Uelzen, die Landkreise Cloppenburg, Lüchow-Dannenberg, Schaumburg und Vechta, Orte in Nordrhein-Westfalen und die Stadt Hengelo. --Köhl1 (Diskussion) 20:33, 18. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Nun ist es viel umfangreicher eingearbeitet worden, und soweit ich das überblicke, richtig. Ich verstehe nur im Absatz Anschlussmobilität folgenden Absatz nicht: Eine Gültigkeit im Schienenpersonennahverkehr besteht nicht, anders als beim ähnlichen City-Ticket des DB-Tarifs, auch wenn sich innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches mehrere Bahnhöfe befinden.--Köhl1 (Diskussion) 09:01, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Vergleich Anschlussmobilität und City-Ticket:
  • Fährt man z.B. mit einer Fahrkarte des DB-Tarifs nach Hildesheim Hbf und hat ein City-Ticket, kann man noch eine Strecke innerhalb von Hildesheim zurücklegen, etwa nach Hildesheim Ost. Das geht sowohl mit dem ÖPNV als auch im Zug.
  • Fährt man dagegen mit einer Fahrkarte des Niedersachsentarifs nach Hildesheim Hbf und hat die Anschlussmobilität, kann man ebenfalls eine Fahrt innerhalb der Stadt machen, also etwa nach Hildesheim Ost, allerdings nur mit dem ÖPNV und nicht mit dem Zug. --Patneu (Diskussion) 13:05, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Das habe ich verstanden. Wie ist das aber in Hamburg? S-Bahn, U-Bahn nein, Bus ja? --Köhl1 (Diskussion) 16:34, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten
ÖPNV ja, SPNV nein. S-Bahn ist SPNV, also nein; U-Bahn und Bus sind ÖPNV, also ja. Willst du nicht zum Hamburger Hauptbahnhof, sondern zu irgendeiner S-Bahn-Haltestelle, kannst du natürlich direkt dahin eine Fahrkarte kaufen und bekommst dann dort eine Anschlussmobilität für den ÖPNV. --Patneu (Diskussion) 16:57, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich dachte, die U-Bahn benutzt auch Schienen ;-) Nach dem entsprechenden Artikel müsste es aber SPNV und ÖSPV heißen, ach ja die Gesetze, ich wüsste nicht dass die Hamburger U-Bahn Straßen benutzt. Und so entfernungsabhängig kann der Fahrpreis doch nicht sein, von mir kosten bei Bahn.de Fahrten über den Hamburger HBF hinaus immer das gleiche wie Hauptbahnhof. Die Änderungen sind ein Schritt zu mehr Benutzerfreundlichkeit, aber nur ein Schritt. Es bleibt kompliziert, auch wenn der Rahmen etwas weiter ist. Mir tun die KiN leid, die das dem Fahrgast erklären müssen. --Köhl1 (Diskussion) 22:01, 22. Dez. 2018 (CET)Beantworten