Diskussion:Progressionsvorbehalt/Archiv

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Überarbeitung

  • Soeben habe ich den Artikel komplett neu geschrieben, aber den letzten Satz stehen lassen, mit dem ich ehrlich gesagt nichts anfangen kann. Auf jeden Fall muss erläutert werden, was unter "Progressionsvorbehalt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland" zu verstehen sein soll.

"Der Progressionsvorbehalt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen."

PROBLEM ERLEDIGT Tritonus05 21:30, 20. Jun 2006 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:45, 29. Okt. 2008 (CET)

Aufzählung vollständig

  • Ist die Aufzählung im Artikelanfang mittlerweile vollständig? Tritonus05 20:57, 20. Jun 2006 (CEST)

FRAGE ERLEDIGT Tritonus05 21:30, 20. Jun 2006 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:45, 29. Okt. 2008 (CET)

Prozentzahlen

Bei den Zahlen zum Steuersatz ist vergessen worden "x 100" zu rechnen 13096 Euro von 50000 sind nach Adam Riese immer noch 26,192 % hab das und die anderen falschen Angaben korrigiert.

dann gehört auch das "Prozent" dazu. 0,26192 ist inhaltsgelich mit 26,192 Prozent. Habe mir erlaubt, "in Prozent" zu ergänzen, dann kann man glaube ich damit leben. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 29. Okt. 2008 (CET)

Nee is klar Schlaumeier ich würd auch gern nur 0,26192% von 50000 Euro zahlen übrigens "Superhirn" der Steuersatz wird automatisch in Prozent angegeben ist also nicht nötig das "in Prozent"

Sorry, aber so niveauvoll kann ich nicht antworten (hat Mama verboten) --Tobias heinrich karlsruhe 19:24, 31. Okt. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 19:24, 31. Okt. 2008 (CET)

Negativer Progressionsvorbehalt?

Vor dem EuGH soll eine Klage anhängig gewesen sein, die darauf abzielte, auch negative Auslandseinkünfte dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen (negativer Progressionsvorbehalt). Vielleicht weiß jemand, diese Einkünfte mittlerweile progressionsvorbehaltlich berücksichtigt werden müssen. Tritonus05 20:57, 20. Jun 2006 (CEST)

sofern noch interessant bitte melden. Grundsätzlich unterliegen auch ausländische negative Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Es gibt jedoch Ausnahmen. --Tobias heinrich karlsruhe 13:43, 29. Okt. 2008 (CET)

Genau, konkret ist es hier um die Auswirkungen des § 2a EStG gegangen. Da der europarechtswidrig ist, werden bestimmte Auslandseinkünfte in der EU bzw. dem EWR nun gar nicht mehr berücksichtigt (egal ob positiv oder negativ).-- 178.203.150.196 21:11, 20. Jan. 2012 (CET)

Zweck des Progressionsvorbehalts

  • Könnte mal jemand schreiben, was der Progressionsvorbehalt IST? Da steht nur, wann er angewendet wird. Aber was bewirkt er? NaturalBornKieler 14:13, 28. Jul 2006 (CEST)
  • Ja bitte, ich bin aus der Lektüre nicht schlauer geworden. Er unterliegt nicht der Steuer, aber die Höhe beeinflusst die Steuerklasse? Kann man da ein verständliches Beispiel generieren?

Des Weiteren kann man unten noch das ab 01.01.07 existierende Elterngeld einfügen, das unterliegt auch dem Progressionsvorbehalt. Tito 10:00, 21. Aug 2006 (CEST)

hmm Zweck ist die Besteuerung. Bitte Rückmeldung ob da noch was unklar ist. --Tobias heinrich karlsruhe 13:43, 29. Okt. 2008 (CET)

Steuerchinesisch

Wer kann den Artikel in die deutsche Sprache übersetzen?--Dr.cueppers - Disk. 20:43, 8. Feb. 2007 (CET)

Habe ich mich beim durchlesen auch gefragt. --ALE! ¿…? 15:15, 3. Okt. 2008 (CEST)
Bitte konkrete Kritipkpunkte anbringen, welcher Punkt ist nicht verständlich? --Tobias heinrich karlsruhe 13:39, 29. Okt. 2008 (CET)

Übersichtlichkeit, Allgemeinverständlichkeit

Hallo Juliabackhausen, deine letzte Bearbeitung ist zwar durchaus interessant. Ich finde nur, dass der ganze Artikel für normale Leser dadurch sehr unübersichtlich und unverständlich geworden ist (WP:OMA). Wäre es nicht besser, zunächst die Dinge von allgemeinem Interesse am Anfang (Allg. Berechnung mit Beispiel) darzustellen? Deine Untersuchung zum Steueranteil bezogen auf den "steuerfreien" Einkommensteil könnte dann anschließen (Didaktisch vom Einfachen zum Komplizierten, evtl. eigener Abschnitt "Besonderheiten" o.ä.). Die Rundung auf einen Euro ist mMn nicht wirklich relevant, um sie formalmäßig derart ausführlich zu beschreiben; die Beträge beziehen sich auf ein Jahr und dadurch bedingte Sprünge sind minimal (Centbereich pro Monat). Beste Grüße --Udo (Diskussion) 19:14, 30. Jul. 2016 (CEST)

(1) Ich habe ein paar einfache Fakten an den Anfang verschoben bzw. dort zusätzlich eingebaut. Ich hoffe es gefällt dir. (2) Auch wenn die Rundungen auf den ersten Blick irrelevant erscheinen, für die Nachvollziehbarkeit des eigenen Steuerbescheids ist dies sehr hilfreich, weil man sich sonst (wie ich) stundenlang darüber ärgern kann, warum man nicht exakt die Angaben des Finanzamts getroffen bekommt.--Juliabackhausen (Diskussion) 20:07, 30. Jul. 2016 (CEST)
  • zu (1): Zitat: "In Proportionalzonen eines Steuertarifs ist die Erhöhung der Steuerschuld durch das steuerfreie Einkommen umso geringer, je höher das zu versteuernde Einkommen ist. Dies widerspricht dem eigentlichen Zweck des Progressionsvorbehalts." Aus meiner Sicht ergibt sich das aus der Art der Berechnung, ist aber verständlich, weil die Steuerzahler mit höherem Einkommen auch schon ohne Progressionsvorbehalt höhere Steuersätze haben. Dass es dem Zweck widerspricht, ist eine Wertung (POV). Das solltest du mit einer Quelle belegen.
  • zu (2): Na ja, das Wissen um die Art der Rundung ist schon interessant. Aber es sollte aus meiner Sicht eher in einen Abschnitt mit einer Formelsammlung verlagert werden und nicht so an zentraler Stelle.
  • Ich würde die Gliederung des Deutschland-Abschnittes etwas verändern (vom Einfachen zum Komplizierten, wie bereits gesagt).
  • Die Tabelle zu den verschiedenen Steueranteilen finde ich zwar als ersten Entwurf hinnehmbar, aber das ist sehr unübersichtlich. Besser wäre eine Grafik, die aber dann die Gesamtsteuersätze und die Steueranteile in Zusammenhang stellt. Diese Grafik werde ich erstellen, wenn's dir recht ist.
Gruß--Udo (Diskussion) 20:41, 30. Jul. 2016 (CEST)

Sinnhaftigkeit des Progressionsvorbehalts

Hallo, ich habe mir mal die Mühe gemacht auszurechnen, wie hoch die "steuerfreien" Einkünfte besteuert werden, in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Konkret betrachtet habe ich, wie sich die Steuerlast ändert, wenn 1000 Euro "steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt" dazukommen. So zahlt man z.B. bei einem ZVE von 8000 Euro bereits 141 Euro Steuern mehr, der Betrag steigt auf 154 Euro bei 12000 Euro ZVE, um dann erstmal auf 122 Euro bei 24000 Euro ZVE abzusinken Dann steigt er wieder an, bis er bei 52000 Euro ein lokales Maximum von 150 Euro erreicht. Danach sinkt der Betrag kontinuierlich und erreicht ein lokales Minimum von 32 Euro bei 250000 Euro ZVE.

Wie kann man also behaupten, dass sich der Progressionsvorbehalt aus dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung rechtfertige? Man zahlt am meisten, wenn man entweder ca. 12000 oder ca. 52000 Euro ZVE hat. Wer aber z.B. 250000 Euro ZVE hat, zahlt für die 1000 Euro "steuerfreie" Leistungen nur ein Fünftel dessen, was ein Mensch mit 12000 oder 52000 Euro ZVE bezahlt. Was ist daran leistungsgerecht?

Gruß --MG 15:32, 15. Dez. 2008 (CET)

Der Progressionsvorbehalt soll den Steuersatz auf die steuerbehafteten Einkünfte anheben. Im Vergleich zahlt also Anton mit zve x und steuerfreien Einkünften mehr Steuer als Bruno mit gleichem zve x ohne steuerfreie Einkünfte.
Hierbei ist ein sehr "unscharfes" Instrument gegeben, aber in jedem Fall wird Anton mehr Steuer zahlen als Bruno.
Das jemand mit 250.000 hier nicht stark mehr belastet wird ist klar, denn der zahlt ja schon den höchsten steuersatz. Wer jedoch wenig steuerpflichtig verdient, geniest einen Progressionsvorteil, obwohl er steuerfreie EInkünfte hat. Wer 250.000 Euro vze hat, der genießt kaum noch einen Progressionsvorteil, folglich tut diesem Herrn der Progressionsvorbehalt weniger weh. Aber: der zahlt ja schon 42 Prozent Grenzsteuersatz! --Tobias heinrich karlsruhe 13:26, 16. Dez. 2008 (CET)
Ganz interessanter Gedanke. Ich habe damit mal herumgespielt. Es passiert natürlich immmer etwas an den Stellen, an denen die Steuerfunktion sich ändert.--Juliabackhausen (Diskussion) 13:39, 29. Jul. 2016 (CEST)

Beispiel ergänzen?

Es wäre nett, noch eine weitere Spalte hinzuzufügen, die zeigt, wie hoch die Steuerlast bei 56.000€ zu versteuerndem Einkommen wäre, also wenn die "steuerfreien" 6000€ eben nicht steuerfrei wären. --RokerHRO (Diskussion) 11:54, 7. Jan. 2015 (CET)

Habe die Spaltenbeschriftung etwas geändert. Hoffe das ist akzeptabel so. Die Spaltenbreite wird dadurch auch etwas schmaler, so dass es optisch besser zu den anderen beiden Spalten passt.--Markus Effenberger (Diskussion) 09:02, 25. Jul. 2016 (CEST)
Finde ich ok. Gruß--Udo (Diskussion) 09:34, 25. Jul. 2016 (CEST)

Berechnungsbeispiel falsch oder zumindest unnklar

Beim Progressionsvorbehalt wird lediglich das steuerpflichtige Einkommen zu dem Steuersatz versteuert, der sich durch die Summe "steuerfrei und steuerpflichtig" ergibt. Wenn ich dass richtig verstanden habe, muss im Berechnungsbeispiel bei den zu versteuernden Einkommen stehen: ..... 50.000 50.000 56.000 (Erklärung: normaler höherer normaler Steuersatz) Insgesamt finde ich den Artikel zu formellastig aufgebaut; man kann das besser erklären und die Formeln als Erläuterung hinzufügen. --Glycine20 (Diskussion) 09:25, 7. Aug. 2018 (CEST)

Warum genau soll das Berechnungsbeispiel falsch sein? – Ansonsten sind allgemeinverständliche(re) Erklärungen natürlich immer willkommen. Gruß--Udo (Diskussion) 09:55, 7. Aug. 2018 (CEST)
Der Artikel ist tatsächlich nicht sehr klar.Este (Diskussion) 18:38, 7. Aug. 2018 (CEST)
Ja, da wäre noch einiges zu verbessern.--Udo (Diskussion) 10:37, 8. Aug. 2018 (CEST)