Diskussion:Reisekosten

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 77.179.216.18 in Abschnitt Arbeitszeit bei Auswärtstätigkeit
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Muß denn der Arbeitgeber die an einen reisenden Mitarbeiter gezahlten Fahrtkostenerstattungen (€ 0,30 / km) versteuern? Martin H.

Hallo Martin, steht im Artikel: "Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen (also Werbungskosten darstellen), kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG). Die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, sind nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig (§ 3 c Abs. 1 EStG)." Grüße von --Omi´s Törtchen 11:00, 20. Apr 2006 (CEST)

Der Artikel enthält quasi keine Quellenangaben. Dabei ist es gerade bei Rechtsthemen wichtig. -- Essich 2008-04-03, 16:00

Übernahme der Übernachtungskosten durch Arbeitgeber

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Ist die dort genannte steuerfreie Pauschale noch aktuell? So wie ich das als Laie sehe, sind seit 2008 die nachgewiesenen Übernachtungskosten vom AG komplett steuerfrei erstattbar.

88.217.185.44 18:58, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Beginn der Kilometerberechnung

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"Die Dauer bestimmt sich nach der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn die Reise von dort aus begonnen oder dort beendet wird und nach der Abwesenheit von der Wohnung, wenn die Reise von dort aus begonnen oder dort beendet wird." - Gilt dies auch für die Kilometer, oder sind diese immer ab der regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen? --Nj0y 12:45, 14. Jun 2006 (CEST)

Steht nicht drin, läßt sich aber erklären: "Der Pauschale Kilometersatz beträgt bei Kraftwagen 0,30 € und bei Motorrädern und Motorrollern 0,13 € für den gefahrenen Kilometer." Damit ist klar, dass jeder tatsächlich gefahrene km erstattet werden kann, wenn es sich um eine Dienstreise handelt. Diese ist nämlich von den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle abzugrenzen, soll heißen: Fährt ein Beschäftigter morgens von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle und führt anschließend eine Dienstreise durch (besucht z.B. im Auftrag des Arbeitgebers Kunden oder Lieferanten), um nach Erledigung dieser Aufgaben unmittelbar nach Hause zurückzufahren, ist die Gesamtstrecke aufzuteilen: Für die morgendliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ist die halbe gesetzliche Entfernungspauschale anzusetzen und die Fahrtstrecke aus Anlass der Dienstreise und die anschließende Fahrtstrecke nach Hause ist nach Reisekostensätzen zu berücksichtigen. Diese Abgrenzung könnte allerdings auch in den Beitrag --Omi´s Törtchen 14:05, 14. Jun 2006 (CEST)
Alles klar, danke! Konkret ging es darum, ob ich bei ganztägiger Beschäftigung an einer anderen Geschäftsstelle die Kilometer ab der Wohnung oder ab der regelmäßigen Arbeitsstätte abrechnen darf. Demnach darf ich sie von der Wohnung aus abrechnen, da dies ja der tatsächlich gefahrene Weg ist. --Nj0y 14:53, 14. Jun 2006 (CEST)


Hallo, der Link zu Fahrtkosten ist wohl derzeit überflüssig, oder? Zumindest wenn Fahrtkosten an Reisekosten weiterleiten ...

Mitnahmeentschädigung

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Zumindest im öffentlichen Dienst wird für im PKW mitgenommene weitere Dienstreisende zusätzlich zum Kilometersatz eine Mitnahmeentschädigung von 0,02 € je mitgenommener Person gewährt. Ich habe hierzu auf die Schnelle aber nichts im Reisekostengesetz gefunden. Weiß jemand genaueres? --Janstr 11:03, 22. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsquellen

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Der Beitrag ist ausgesprochen dürftig hinsichtlich der angewandten rechtlichen Grundlagen. Die Literaturhinweise am Ende helfen da nur sehr bedingt weiter --Tilman Kluge 20:29, 9. Jan. 2010 (CET)Beantworten


ganz genau, und ich suche mir jedes Jahr auf neue nen Wolf, bis ich es endlich wieder gefunden habe, selbst in Urteilen wird zur Begründung der Pauschale auf Kommentare zurückgegriffen: die gesetzliche Regelung befindet sich in R 9.5 LStRiL 2011 worin auf § 5 II BRKG verwiesen wird, dort steheh die Pauschalen von -,30 je km etc. (Die Lohnsteuerrichtlinien sind zwar kein Steuergesetz, aber sie binden die Finanzverwaltung) -- rairai 16:33, 14. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Begriffsbestimmung

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Die Begriffsbestimmung der Reisekosten als Aufwendungen für beruflich oder betrieblich veranlasste Reisen scheint mir zu eng. Reisekosten können auch innerhalb anderer Einkunftsarten anfallen (z.B. Reise zur Eigentümerversammlung). -- Edda32 17:35, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Frühstücksabzug und Mehrwertsteuer

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Muss beim Abzug für Frühstück (20 % der 24 Stundenpauschale 4,80 EUR in Deutschland) auch die Mehrwertsteuer (19%) berücksichtigt werden? Wenn der Abzug von der Hotelrechnung abgezogen werden muss, scheint mir das der Fall zu sein.--Wissenella 12:55, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Neues steuerliches Reisekostenrecht: Ende 2012 verabschiedet

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Das steuerliche Reisekostenrecht wurde im Dezember 2012 in größerem Umfang reformiert.

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GiftBot (Diskussion) 21:52, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Arbeitszeit bei Auswärtstätigkeit

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In einem noch zu erstellenden Kapitel sollte es einen Punkt zur Abgrenzung von Freizeit, Bereitschaftzeit, Reisezeit und Arbeitszeit geben. Stichworte: Hotel > Shuttle > Kunde. Danke. (nicht signierter Beitrag von 77.179.216.18 (Diskussion) 20:16, 3. Mai 2016 (CEST))Beantworten