Diskussion:Subsidiarität

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Angaben zu Münder

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Im Text wird häufiger J. Münder: Neue Subsidiarität: Ausganglagen und Perspektiven zitiert, der aber nicht in der Literatur zu finden ist, so dass nähere bibliographische Angaben fehlen.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 17:25, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Doppelt und dreifach

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So steht es jetzt in der Einleitung:

Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär, d. h. unterstützend, übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen.

Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.

Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten, der kürzer ist und trotzdem mehr Gehalt hat:

Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums anstrebt - wobei je nach Weltanschauung auch die Familie oder die Kirchgemeinde als Basiseinheit betrachtet wurde und wird.

Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist oder der Mehrwert einer Zusammenarbeit offensichtlich ist und diese eine allgemeine Zustimmung erfährt, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform subsidiär, d. h. unterstützend, eingreifen. Das sind meist nach den strittigen, privaten Zwischenebenen (Familie oder Haushaltsgemeinschaft, das weitere persönlich Umfeld und andere private Gemeinschaften) territoriale, öffentliche Kollektive wie Gemeinden, Städte, Landkreise, Länder, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen. --  Palitzsch250  17:21, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

EU

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"Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für [] föderale Staatengemeinschaften wie die Europäische Union." Ich nehme die EU eigentlich als sehr zentralistisch und durch von Deutschland übervertreten war. So für sich stehend empfinde ich diesen Satz als falsch.--Muroshi (Diskussion) 11:47, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

"Subsidiär" verlinkt zu diesem Lemma; was mag wohl ein amtlich als "Subsidiär Schutzberechtigt" eingestufter geflüchteter Mensch ...

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... von diesem Artikel halten, in dem das Wort "Flüchtling" nicht einmal vorkommt ?
Wäre da nicht mal eine passende Ergänzung angebracht ? (nicht signierter Beitrag von 212.100.55.1 (Diskussion) 23:02, 29. Sep. 2016 (CEST))Beantworten