Diskussion:Unfall

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Goris in Abschnitt Unfallursache
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Schwierige Definition

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Wenn ich die Versionshistorie so durchsehe, gewinne ich den Eindruck, das dieses Lemma trotz seiner Kürze nicht ganz einfach ist. Jeder hat eine eigene Vorstellung von Unfall, bei Versicherungen gibt es exakte Definitionen, die aber i.A. auf Spezialfälle (z.B. Personenunfälle) beschränkt sind.

An der aktuellen Version stört mich vor allem, dass die fehlende Absicht bei einem Unfall nicht erwähnt wird. Bei der letzten Änderung wurde diese wieder entfernt mit der Begründung, dass unvermutet wesensähnlich sei. Unter unvermutet verstehe ich aber, dass jemand nicht damit rechnet. Hierzu einmal folgendes Beispiel, das erwiesenermaßen in der Realität vorkommt:

  • Eine absichtlich herbeigeführte Kollision zweier Autos als vorgetäuschter Auffahrunfall: Der Vorfahrende provoziert zwecks Versicherungsbetrugs durch ein für den Hintermann unerwartet scharfes Bremsmanöver das Auffahren. Für den Hintermann ist dieser Vorfall unvermutet, wirkte von außen und ist nach der Definition im Artikel demnach ein Unfall.

Irgendwie trifft es diese Definition also noch nicht ganz. Ich finde, die fehlende Absicht muss auf jeden Fall in den Artikel. Außerdem schränkt die Formulierung einen Menschen, eine Sache stark ein, da Unfälle nicht selten mehrere Menschen, Sachen gleichzeitig betreffen. Die perfekte Lösung habe ich aber auch nicht parat, sonst würde ich sie einfach hinschreiben. Grüße --DFoerster 11:17, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

sehr schwierige Definition

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Nach der Definition wäre in der Tat nicht nur der provozierte Auffahrunfall, sondern auch jeder Mordanschlag ein Unfall. Aus der Sicht der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung stimmt das sogar (Beispiel: Kassierer wird von Bankräuber erschossen).

Andererseits wäre nach der Definition " ... das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt" jeder Unfall ohne Personenschaden 'kein' Unfall und das erscheint mir auch fragwürdig. -- Carl B aus W 18:13, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Moin, dazu passend: Ist "Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar" richtig? Ich habe mal in fünf Metern Höhe auf einer gut geölten Dampflok gearbeitet und die ganze Zeit gedacht "bloß nicht ausrutschen, bloß nicht ausrutschen...". Wäre ich ausgerutscht und hinuntergefallen, wäre das doch zweifelsohne ein Unfall, aber doch alles andere als unvorhersehbar, oder? --TRG. 21:18, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Überarbeiten (25.10.09)

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Zum Überarbeiten-Baustein: Ich hab versucht, den Artikel zu überarbeiten, aber alleine in zumutbarer Zeit schaff ich das nicht und brech ab. Folgendes geht so nicht:

  • Sachschaden war mal drin, wurde vor 1 Jahr gelöscht. Natürlich sind Unfälle ohne Personenschaden auch welche. Baum kracht auf leeres Auto - kein Unfall? Das betrifft den einleitenden Satz - wenn im Widerspruch zur Einleitung das erst weiter unten nachgeholt wird ist der Artikel ein Widerspruch in sich.
  • Es gibt eine riesiege heterogene Fülle von Artikeln zu unterschiedlichsten Unfallarten, man sollte Details und Definitionen an die delegieren und nicht hier wiederholen.
  • Was soll der Dreizeiler zur Schweiz, wenn der Weblink gar nicht mehr existiert?
  • Eine Gliederung fällt schwer, weil es verschiedene Kriterien gibt. Wenn man rechtlich gliedert kommt etwas anderes heraus als wenn man nach Verkehrsarten gliedert, und nach Ursachen gegliedert gibt wieder eine andere Systematik. Wenn man den Versuch einer Systematik fallenlässt und sich auf eine lose Aufzählung beschränkt, sollte das meiste was unter "siehe auch" steht dorthin verschoben werden.
  • Arbeitsunfälle sind natürlich auch dann Arbeitsunfälle, wenn sie nicht versichert sind - man kann doch nicht denjenigen, der einen Arbeitsunfall erleidet, einfach als "den Versicherten" bezeichnen. Z.B. in einer Bananenrepublik in der 3.Welt, wo es keinen Versicherungsschutz gibt. Das geht hier sowieso zu sehr ins Detail, es gibt ja einen eigenen Artikel dazu. Und Eine Gliederung anzufangen, die dann als einzigen Gliederungspunkt Arbeitsunfälle enthält, geht sowieso nicht.
  • Generell drauf achten, dass es weder ein rechtlicher noch ein medizinischer Artikel wird, das Thema geht weit über beide Fachrichtungen hinaus.

... usw. ... usw. ... Henning |-|_,_/ 13:57, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Genau, der Artikel geht ja vollkommen daneben.
In den obigen Bsp. ist schon fast alles gesagt - nur getan hat sich in der Zwischenzeit wohl nicht besonders viel. Der komplette Artikel ist unvollständig, einseitig und lieblos (z.B. die Quellen und Einzelnachweise) geschrieben. Ich werde mich in nächster Zeit mal daran versuchen ... ––JÄhh 09:25, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten
PS.: Bei der Definition ist die (versuchte) Abgrenzung zwischen Unfall und Verletzung auch reine Theoriefindung. Nach meinem Verständnis ist der Unfall das schädigende Ereignis, die (eine) Verletzung der daraus resultierene Schaden. Nur mal so am Rande .. ––JÄhh 09:48, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Wird weiter fortgeführt ...––JÄhh 14:04, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Geofs Änderungen

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Hallo Geof, ich habe erneut ein paar Arten von Unfällen herausgenommen, die du erneut eingestellt hast, wie Explosionen, die aber wirklich selten sind. Und "Stoß" ist zwar wohl mechanisch korrekt, mir aber in der gesamten Unfallforschung noch nicht wirklich als Ursache vorgekommen, eher als Anpralltrauma, Sturz o.ä. Dafür habe ich eben den Sturz als häufigste Ursache und auch mal penetrierende Trauma eingefügt. Ich sehe ein, dass auch ich noch keine Literaturstelle beigefügt habe, aber will das nächstens tun.

Auch in der "Siehe auch" Liste habe ich u.a. Brückeneinstürze entfernt, da dies ja wohl kaum häufige Ursachen sind. Oder soll das eine komplette Liste möglicher Unfallarten werden?? Dann müsste da aber noch sehr viel mehr rein.

Insgeamt werde ich aus Deinen Änderungen, die mir unpassend (Explosion, Brückeneinsturz) bis fachfremd (Stoß) erscheinen, nicht ganz schlau... --Goris (Diskussion) 20:20, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Definition (zum 3.)

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Aus der Wikipedia:Löschprüfung#Kategorie:Amokflug entstammt die Erkenntnis, dass z.B. Flugunfall nicht in die allgemeine Definition passt. Zumindest sollte etwas dazu gesagt werden, dass bei bestimmten Unfallarten die Begriffsbestimmung abweichen kann. -- Jesi (Diskussion) 12:56, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ein Unfall muss nicht unvorhergesehen sein, ich habe das Wort gerade aus der Definition gelöscht, gemeint ist in der Regel, dass es für das Unfallopfer unvorhergesehen wäre, aber das ist auch nicht zwingend. Nun passt die Definition auch zum Thema "Amokflug". Grüße, --Goris (Diskussion) 11:19, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Unfallursache

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Zur Unfallursache: Menschliches Versagen oder menschliche Fehlhandlung: Ich wage zu behaupten das der Mensch nicht fehlhandeln kann, da er ein in seine Umwelt unmittelbar eingebundes Individuum ist, das nur aufgrund seiner Erfahrung sich so verhält wie es sich verhält. Ich hatte schon mehrere Unfälle, hatte aber nicht das Gefühl diese verursacht zu haben, nur weil ich kurz unaufmerksam, unkonzentriert oder müde war. Allerdings muss ich mit den Folgen leben, wie Schock, Schleudertrauma, Zweifel an mir selbst oder einem Zahnimplantat. --Kendram (Diskussion) 20:09, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Erstens bitte neue Diskussionsbeiträge immer nach unten. Zweitens ist dies keine allgemeine philosophische Diskussionsseite, da hat sowas eigentlich gar nichts zu suchen, sondern eine Diskussion zur Artikelarbeit und nichts anderes. Trotzdem ist diese These so schräg, dass sie nicht unwidersprochen stehen bleiben kann. Wozu dann noch Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, Anwälte und Richter, wenn es sich eben so verhält. Auch Pädophilie und ärztliche Kunstfehler sind eben so, weil in die Umwelt eingebunden. Klasse! Vielleicht mal psychologischen Rat einholen und am Unrechtsbewußtsein arbeiten? Hier aber EOD. Grüße, --Goris (Diskussion) 22:38, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten