Diskussion:Verfassungsklage

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 77.3.28.181 in Abschnitt Bitte um Überarbeitung
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Bitte um Überarbeitung

[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Ansicht müsste es bereits aus den ersten Satz heraus erkenntlich sein, dass der Suchende eigentlich den Begriff Verfassungsbeschwerde meint.

Unter Fußnote 1 wird auf die süddeutsche Zeitung und einen Artikel über Herrn Gauweiler verwiesen, der augenscheinlich keine "Verfassungsklage", sondern eine Verfassungsbeschwerde führte. Es steht nun einmal in vom Autor richtig zitierten § 32 BVerfGG der Begriff Verfassungsbeschwerde, also führte Herr Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde durch.

Weil die süddeutsche Zeitung den falschen Begriff in einem eindeutigen Verfassungsbescherdeverfahren verwendet, ist dieses kein objektiv wissenschaftlicher Beleg für einen "umgangssprachlichen Oberbegriff".

Ich konnte nicht feststellen, dass der Fußnotenartikel sachdienlich ist.

Ich bitte hier auch um politische Neutralität - genauso verwendeten Politiker aus anderen Parteien den Begriff "Verfassungsklage" falsch, wo eigentlich Verfassungsbeschwerde stehen müsste.

Ein Lexikon sollte die fachlich bzw. juristisch richtigen Begriffe dem Leser näher bringen und nicht gegen bestehende einschlägige Rechtsnormen "umgangsprachliche Begriffe" verwenden bzw. wissenschaftlich objektiv und neutral darüber aufklären, welche Begriffe richtig und falsch sind.

Um es provokativ zu sagen: Es gab noch keine einzige erfolgreiche "Verfassungsklage" vor dem Bundesverfassungsgericht, aber hingegen viele erfolgreiche Verfassungsbeschwerden...

--77.3.28.181 11:05, 8. Mai 2016 (CEST)Beantworten