Diskussion:Verlagsrecht

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 121.209.56.202 in Abschnitt Bin verwirrt!
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Bin verwirrt!

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"Gegenstand des Verlagsvertrags ist das Verlagsrecht."

Andersherum, oder? Der Vertrag ist zwar Gegenstand des Verlagsrecht, aber Gegenstand des Vertrages sollten doch die spezifischen Urheberrechte sein.

Das soll wohl heissen 'das Recht des Verlages' ein Werk zu vertreten'. 121.209.56.202 06:59, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Für Interessierte: (c) bei Übersetzungen?

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Wer mag, kann hier schauen. --Delabarquera 23:50, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten