Finanzausgleich (Frankreich)

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Der Finanzausgleich in Frankreich ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften. Seit 2003 ist der Finanzausgleich im Artikel 72-2 der Verfassung der Fünften Französischen Republik festgelegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Finanzausgleichs in Frankreich:

Im Jahr 2011 stellte der Finanzausgleich 28 % (52,5 Mrd. €) der Mittel der Gebietskörperschaften dar, während 60 % ihrer Einkünfte aus eigenen Mitteln (Lokale Steuern und andere Abgaben) kamen.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bericht der „Observatoire des finances locales“ für 2012@1@2Vorlage:Toter Link/www.dgcl.interieur.gouv.fr (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 5,3 MB)