Land- und Stadtgericht Insterburg

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Das Land- und Stadtgericht Insterburg war von 1837 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Insterburg.

Das Land- und Stadtgericht Insterburg wurde 1837 aus dem Stadtgericht Insterburg und dem Justizamt Insterburg gebildet.[1] Es war ein Gericht 1. Klasse im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Insterburg mit 8641 Gerichtseingesessenen und 299 Ortschaften mit 35.828 Gerichtseingesessenen (zusammen also 44.469 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Direktor, vier Richter und elf weitere Mitarbeiter beschäftigt.[2]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Insterburg entstand das Kreisgericht Insterburg.

Einzelnachweise

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  1. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 84 f., Digitalisat.