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Liste der Bodendenkmäler in Chieming

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Chieming zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Chieming

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Brandgräber der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0009 BW
Gemarkung Ising
(Standort)
Villa rustica der römischen Kaiserzeit und Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8041-0011 BW
(Standort) Via Julia, Straße der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0014 Nicht im Bayernatlas Denkmal gelistet
(Standort) Brandgräber der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0022 BW
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-8041-0023 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8041-0035 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0039 BW
(Standort) Brandgräber der mittleren Latènezeit. D-1-8041-0056 BW
(Standort) Brandgräber der mittleren Latènezeit. D-1-8041-0128 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0129 BW
(Standort) Brandgräber der späten Bronze- und Urnenfelderzeit. D-1-8041-0130 BW
(Standort) Siedlung der mittleren und späten römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0131 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-1-8041-0137 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8041-0138 BW
Isinger Straße 36
(Standort)
Siedlung des Jungneolithikums (Münchshöfener Kultur), der Spätbronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit sowie Brandgräber der Urnenfelderzeit. D-1-8041-0175 Siedlungsspuren vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8041-0191 BW
Tabinger Straße 5
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius in Hart und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8041-0194 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.926053,12.551356!/D:Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius in Hart und ihrer Vorgängerbauten., Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde!/|BW]]
Kirchberg 7
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kuratiekirche Mariä Himmelfahrt in Ising und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8041-0198 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.924162,12.505636!/D:Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Kuratiekirche Mariä Himmelfahrt in Ising und ihrer Vorgängerbauten., Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde!/|BW]]
Steinheilstraße 11
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johannes Baptist in Stöttham und ihres Vorgängerbaus. D-1-8041-0204 Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8041-0266 BW
(Standort) Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. D-1-8141-0011 BW
(Standort) Siedlung des Spätneolithikums (Chamer Kultur) sowie abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit (St. Peter in Chieming) mit zugehörigem Friedhof. D-1-8141-0012 BW
Hauptstraße 1
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Chieming und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8141-0014 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Körpergräber der späten römischen Kaiserzeit. D-1-8141-0015 BW
(Standort) Siedlung der Vorgeschichte, der römischen Kaiserzeit sowie des Mittelalters und der Neuzeit. D-1-8141-0017 BW
(Standort) Siedlung der frühen und mittleren Bronzezeit. D-1-8141-0020 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-8141-0022 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8141-0107 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8141-0108 BW
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-8141-0118 BW
(Standort) Opferplatz mit Depotfunden der Hallstattzeit. D-1-8141-0134 BW
(Standort) Brandgräber der späten Bronzezeit und frühen Urnenfelderzeit. D-1-8141-0135 BW
(Standort) Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. D-1-8141-0139 BW
(Standort) Siedlung der späten Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und des frühen Mittelalters. D-1-8141-0213 BW
Markstatt 6
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Neuenchieming. D-1-8141-0214 Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8141-0242 BW
  • Gotthard Kießling, Dorit Reimann: Landkreis Traunstein (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.22). Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007, ISBN 978-3-89870-364-2, S. 89–93.
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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