Mindestmengenregelung

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Die Mindestmengenregelungen ist ein Instrument zur Qualitätssicherung in der Medizin.

Gesetzliche Regelung

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Rechtsgrundlage ist § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Seit 2004 benennt der Gemeinsame Bundesausschuss planbare stationäre Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht. Ein vollbeweisender Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität ist seit einer Änderung im Krankenhausstrukturgesetz nicht mehr erforderlich.[1][2] Es muss jedoch eine Studienlage bestehen, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweist.[3][4] Für diese Leistungen legt er Mindestmengen je Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses fest.[5] Ziel der Mindestmengenregelung ist es, die Qualität der Behandlungsergebnisse bei Erbringung von hochkomplexen Leistungen und Eingriffen aufgrund gesteigerter Behandlungsroutine, -erfahrung und -sicherheit zu verbessern. Dadurch kann das Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko verringert werden.

Inhalt der Mindestmengenregelung

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In den Regelungen ist auch das Nähere zur Darlegung der Prognose durch den Krankenhausträger gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie zu Ausnahmetatbeständen und Übergangsregelungen bestimmt.

Wenn die erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen entsprechende Leistungen nicht bewirkt werden. Einem Krankenhaus, das die Leistungen dennoch bewirkt, steht kein Vergütungsanspruch zu (§ 136b Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V). Ein Krankenhausträger kann gegebenenfalls durch eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Erhöhung der Mindestmenge effektiven Rechtsschutz erlangen.[6][7]

Für folgende Leistungen hat der G-BA bislang Mindestmengen festgelegt:

Mindestmenge Anzahl
Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende) 20
Nierentransplantation (inkl. Lebendspende) 25
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre) 10
komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse) 10
Stammzelltransplantation 25
Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) 50
Koronarchirurgische Eingriffe (derzeit ohne Festlegung einer konkreten Mindestmenge)
Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm 25

Übersicht der Krankenhäuser

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Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge der Kniegelenk-Totalendoprothesen erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot) (Mindestmenge: 50). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten Kniegelenk-Totalendoprothesen in 2019:

Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge der komplexen Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre) erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot). Mindestmenge (10). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten komplexen Eingriffen am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre) in 2019:

Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge der komplexen Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse) erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot). Mindestmenge (10). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten komplexen Eingriffen am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse) in 2019:

Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge Lebertransplantationen (inkl. Teilleber-Lebendspende) erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot). Mindestmenge (20). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten Lebertransplantationen (inkl. Teilleber-Lebendspende) in 2019:

Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge Nierentransplantationen (inkl. Lebendspende) erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot). Mindestmenge (25). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten Nierentransplantationen (inkl. Lebendspende) in 2019:

Überblick aller Krankenhäuser in Deutschland, die die Mindestmenge Stammzelltransplantationen erfüllen (grün) bzw. nicht erfüllen (rot). Mindestmenge (25). Quelle: https://www.bindoc.de/statistik-tool

Krankenhäuser in Deutschland mit den häufigsten erbrachten Stammzelltransplantationen in 2019:

Einzelnachweise

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  1. vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) BT-Drs. 18/5867 vom 26. August 2015, S. 2.
  2. Art. 6 des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) vom 10. Dezember 2015, BGBl. I S. 2229
  3. Rebecca Beerheide, Kathrin Gießelmann: Gemeinsamer Bundesausschuss: Neustart für die Mindestmengen Deutsches Ärzteblatt, 114(48), 2017, S. A-2257 / B-1895 / C-1849.
  4. vgl. Corinna Hentschker, Roman Mennicken, Antonius Reifferscheid et al.: Der kausale Zusammenhang zwischen Zahl der Fälle und Behandlungsqualität in der Krankenhausversorgung Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Heft 101. Essen, 2016, ISBN 978-3-86788-713-7.
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss: Mindestmengenregelungen. Abgerufen am 26. April 2021.
  6. vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2012 – B 1 KR 34/12 R
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss: Mindestmengenregelung. Abgerufen am 26. April 2021.