Rauchkammer

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Blick durch die geöffnete Rauchkammertüre in die Rauchkammer. Unter dem Schornstein befindet sich der Blasrohrkopf.
Rauchkammer mit Rauchkammertür, Mischkasten und abschließendem Profilring an einem Neubaukessel 39E während der Reparatur in der Kesselschmiede. Der Schornstein ist abgenommen. (Meiningen, 2003)

Die Rauchkammer ist der vorderste Teil des Kessels einer Dampflokomotive, über dem sich der Schornstein befindet. In der Rauchkammer wird der für das Ansaugen der Verbrennungsluft erforderliche Unterdruck erzeugt, indem der aus den Zylindern austretende Abdampf durch ein unter dem Schornstein angeordnetes Blasrohr in die Rauchkammer geleitet wird. Weiter sammeln sich in der Rauchkammer von den Rauchgasen mitgerissene unverbrannte Brennstoffteile, die Lösche.

Konstruktive Merkmale

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Die Rauchkammer besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Schuss, der über einen Profilring mit dem vorderen Langkessel verbunden ist, und einer ringförmigen Türwand mit der Rauchkammertür. Die Rauchkammer ist an den Profilring angenietet oder, bei neuzeitlichen Kesseln, angeschweißt.

Unter dem Schornstein ist der Blasrohrkopf angeordnet, der so eingestellt ist, dass der austretende kegelförmige Dampfstrahl den Querschnitt des Schornsteins genau ausfüllt. Dadurch entsteht in der Rauchkammer ein Unterdruck, der sich durch die Kesselrohre bis in die Feuerbüchse fortsetzt und dort die Feuerung anfacht. Damit sich der Unterdruck in der Rauchkammer ausbilden kann, ist es wichtig, dass die Rauchkammertür luftdicht schließt und sämtliche Rohrdurchführungen in die Rauchkammer dicht sind. Die plan geschliffene Tür wird deshalb mit Vorreibern gegen die Türwand gedrückt und meist mit einem Zentralverschluss verschlossen.

Damit das Feuer auch im Stand oder bei Fahrt mit geschlossenem Regler angefacht wird, befindet sich in der Rauchkammer auch der Hilfsbläser, der ringförmig um die Blasrohrmündung angeordnet ist und mit einer kleinen Menge dem Kessel entnommenen Frischdampfs das Feuer anfacht.

Unter dem Schornstein ist der Funkenfänger angeordnet, der verhindern soll, dass glühende Brennstoffteile den Schornstein verlassen. Die von den Rauchgasen mitgerissenen Teile sammeln sich am Boden der Rauchkammer und müssen von Zeit zu Zeit durch ein quer in der Rauchkammer eingebautes Spritzrohr mit Wasser abgelöscht werden, weshalb sie auch Lösche genannt werden. Der Rauchkammerboden ist zum Schutz vor Überhitzung (Ausglühen) und starker Korrosion mit feuerfestem Beton ausgekleidet. Für den Ablauf des Spritzwassers ist am Rauchkammerboden ein Entwässerungsstutzen vorhanden, der während des Betriebes mit einer Überwurfmutter verschraubt sein muss. Die Rauchkammertür wird innen mit einem leicht auswechselbaren Schutzblech, dem Rauchkammertürschoner, geschützt.

Bei Dampflokomotiven mit Überhitzer ist in der Rauchkammer auch der Dampfsammelkasten untergebracht. In diesen hinein wird der Nassdampf aus dem Dampfdom geleitet und weiter in die an den Sammelkasten angeflanschten, in den Rauchrohren U-förmig verlegten Überhitzerelemente. Zurück in eine andere Kammer des Dampfsammelkastens kommt Heißdampf, der anschließend den Arbeitszylindern zugeleitet wird. Heißdampf hat gegenüber Nassdampf den Vorteil, dass während der Expansion im Arbeitszylinder keine Verluste durch Kondensierung entstehen. Bei neueren Dampflokomotiven befindet sich im Dampfsammelkasten auch der Regulator zur Regulierung der Dampfmenge.

In einer Nische vor dem Schornstein ist meist ein Oberflächenvorwärmer oder der Mischkasten der Mischvorwärmeranlage untergebracht.

Zur Verringerung des Strömungswiderstandskoeffizienten erhielten einige Schnellzuglokomotiven, namentlich alle Bayerischen S 3/6 sowie einige 01er eine kegelförmige Rauchkammertür.