Tierschutzkommission (Deutschland)

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Die Tierschutzkommission ist ein Beratungsgremium des deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Ministerium beruft die Kommission seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes. Sie hört diese vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften[1] nach dem Tierschutzgesetz an.

Die Pflicht zur Anhörung der Tierschutzkommission trägt zur Erfüllung des Staatsziels Tierschutz aus Art. 20a GG bei. Eine Verordnung, die unter Verstoß gegen § 16b Abs. 1 Satz 2 TierSchG erlassen wurde, verletzt zugleich Art. 20a GG.[2]

Kommission ab 2020

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Die aktuelle Kommission wurde im Juli 2020 konstituiert. Ihr gehören folgende Mitglieder an:

  • Joachim Coenen, Corparate Animal Welfare Officer Merck KGaA
  • Michael Erhard, Tierärztliche Fakultät der LMU München
  • Roger Fechler, Deutscher Bauernverband e. V.
  • Ute Knierim, Universität Kassel, Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaft und Fachbereich Nutztierethologie und Tierhaltung
  • Christina Ledermann, Vorsitzendes des Vereins Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
  • Heidrun Potschka, Tierärztliche Fakultät der LMU München
  • Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
  • Christa Thöne-Reineke, Fachtierärztin für Versuchstierkunde, Tierschutzbeauftragte FU Berlin, Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde
  • René Tolba, Uniklinik RWTH Aachen
  • Jasmin Zöllmer, Politische Leitung bei PROVIEH e.V.

Kommission ab 2016

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Einzelnachweise

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  1. so laut Einleitungssatz zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  2. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 – 2 BvF 1/07 Legehennenverordnung.