Wikipedia:Meinungsbilder/Mindestlaufzeit von Löschprüfungsverfahren

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob analog zur entsprechenden Vorschrift für Löschdiskussionen eine Mindestlaufzeit für Löschprüfungen festgelegt werden soll.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

  1. --Eichck (Diskussion) 20:40, 12. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
  2. --Jonathan Data/Reden/Was mache ich?/Bewerte mich 18:13, 15. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
  3. Gial Ackbar (Diskussion) 16:54, 29. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]

Aktueller Zustand

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Es existierte im Gegensatz zu Löschdiskussionen keine Vorgabe für die Mindestlaufzeit von Löschprüfungen.

Problembeschreibung

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Für Löschanträge ist gemäß der Löschregeln eine Verfahrensdauer von mindestens sieben Tagen festgelegt. Für Löschprüfungen ist keine derartige Regelung vorhanden. In Folge des Grundsatzes, dass für ähnliche Situationen ähnliche Regeln gelten sollten, liegt eine Angleichung im Interesse der korrekten Projektverwaltung. Aus der aktuellen Situation ergab sich der praktische Nachteil, dass Löschprüfungen zum Teil binnen kurzer Zeit beendet wurden. Die Gemeinschaft hat aber bei Löschprüfungen, die zum Teil kürzer als 12 Stunden laufen, keine ausreichende Möglichkeit zur Beteiligung. Diese Möglichkeit zur Beteiligung am Löschdiskussions-Verfahren soll durch die Vorgabe einer definierten Mindestlaufzeit signifikant verbessert werden. Es ist dem Antragsteller nicht ersichtlich, aus welchen Gründen diese allgemeine Möglichkeit zur Teilnahme nicht auch bei Löschprüfungen hinreichend gegeben sein sollte. --Liberaler Humanist 23:29, 11. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

In Wikipedia:Löschprüfung/Intro möge der Satz "Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator" geändert werden in: "Ein Abschluss der Prüfung durch eine Administratorenentscheidung erfolgt frühestens nach X Tagen."

  • Jeder kann mit seinen Argumenten zum Zug kommen.
  • Auch offensichtliche Trollanträge können nicht vorzeitig erledigt werden.

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Die Abstimmung gliedert sich in zwei Punkte. Im ersten Punkt wird zur Abstimmung gestellt, ob eine Mindestlaufzeit eingeführt werden soll. Im zweiten Punkt wird, so im ersten Punkt für eine Mindestlaufzeit gestimmt wird, deren Dauer festgelegt. Zur Auswahl stehen dabei die für Löschdiskussionen geltende Frist von sieben Tagen oder ein frei wählbarer Zeitraum. Die Werte beider Optionen werden zur Auswertung zusammengeführt. In Kraft tritt bei Zustimmung zum ersten Punkt der Wert, der den Median der abgegebenen Stimmen im zweiten Punkt darstellt.

Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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1. Einführung einer Mindestlaufzeit

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags
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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags
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Enthaltung bezüglich des Vorschlags
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2. Dauer der Mindestlaufzeit

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Ein anderer Zeitraum
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Vor der Unterschrift ist der präferierte Zeitraum anzugeben. Für die Benennung von Tagen sind alle Elemente aus samt 0 zulässig. Stunden sind nach einer eventuellen Tageangabe sind als Bruch < 1 mit dem Nenner 24 anzugeben. Brüche können mit der Formel <math> \frac {Zähler}{Nenner}</math> formatiert werden. Die Stimmen sind in aufsteigender Reihung zu ordnen.

Enthaltung bezüglich der Laufzeit
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