Wikipedia Diskussion:Dateiüberprüfung/Sammlung von Urteilen

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Abkürzung: WD:DÜP/S

Zitate[Quelltext bearbeiten]

Vorsorglich: Also zu viel zitieren dürfen wir aber auch nich. ;-) Wirklich mit dem Zitierten beschäftigen tun wir uns hier ja auch nicht. Wikipedia:Zitate#Zitatrecht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:41, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

ich glaube, das wäre auch für die lesbarkeit der seite eher kontraproduktiv ... —Pill (Kontakt) 04:09, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Aus Gerichtsentscheidungen dürfen wir so viel zitieren, wie wir wollen -- und andere Zitate sehe ich momentan nicht auf der Seite. --ireas :disk: :bew: 11:27, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Aufsätze[Quelltext bearbeiten]

Wollen wir hier auch Aufsätze aus bspw. der ZUM oder GRUR mit einpflegen? -- ⚖.suhadi 19:19, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wäre sicher sinnvoll. Vielleicht sollten wir ein eigenes UrhG-Wiki aufmachen? :D
Habe neulich einen Aufsatz gelesen, der unsere Meinung zu Programms-GUIs bestätigt.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 20:20, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin, wie man vielleicht sieht, die Seite fleißig am aufbauen. Wenn neue Sache eingetragen werden, wäre es ganz praktisch, wenn auch ordentliche Fundstellen angegeben werden können, also bspw. BGHZ, GRUR, ZUM, CR, MMR, NJW, etc, damit, falls der Link mal nicht funktioniert, auch noch eine problemlose Auffindbarkeit gewährleistet ist. -- ⚖.suhadi 19:45, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Aber bitte auch mit einem AKV (Abkürzungsverzeichnis), denn da steig ich nicht mehr durch. -- Quedel 01:03, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
q.e.d. das machen die Juristen doch absichtlich... ;) --Saibo (Δ) 04:44, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
BGHZ, GRUR, ZUM, CR, MMR, NJW ... ist doch ganz einfach :D -- ⚖.suhadi 10:39, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

LG Berlin – Briefmarken keine amtlichen Werke[Quelltext bearbeiten]

Neben dem Wikipedia:Dateiüberprüfung/Sammlung_von_Urteilen#LG_M.C3.BCnchen_I_.E2.80.93_Briefmarken_als_amtliche_Werke Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 1987 sollte nun wohl auch die Entscheidung gegen die Wikipedia-Foundation in Bezug auf die Abbildungen der Loriot-Briefmarken aufgenommen werden. Siehe:

Landgericht Berlin: Beschluss vom 6. Oktober 2011, Az. 15 O 377/11 (Einstweilige Verfügung in Bezug auf Loriot-Briefmarken : postmortales Persönlichkeitsrecht; amtliche Werke im Sinne des Urheberrechts) auf Commons

„Die Antragsgegnerin kann sich nicht auf § 5 UrhG berufen, denn Briefmarken, sind keine amtliche Werke (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 5, Rz. 11 m.w.N.; Wandtke/Bullinger-Marquardt, Urheberrecht, 3. Auflage, § 5, Rz. 20 m.w.N.).“

Ich befürchte, dass demnächst ein paar 'geschäftstüchtige' Kollegen auf die Idee kommen, nicht (nur) die Foundation, sondern einzelne (ermittelbare) Personen abzumahnen und zu verklagen. Die Personen die Abbildungen von Briefmarken (mit Kunstwerken) durch Hochladen, ein 'Prüfen' und Bezeichnen als nicht vom Urheberrecht geschützt („gemeinfrei“) oder durch Verwendung in Artikeln veröffentlicht haben bzw. daran mitgewirkt haben, dürften besonders 'günstige' Gegner abgeben, wenn natürlich nur mit Hilfe von RAen auf Veranlassung der Rechtsinhaber, nicht andersherum, denn das wäre wohl standesrechtswidrig ... jemand durch ein solches Vorgehen möglichst risikoarm Geld verdienen möchte. Ein besonders 'gutes' Verhältnis von [Risiko mal Aufwand/möglichem Verlust] zu [Erfolgsaussichten mal erwartetem Gewinn] dürften solche Fälle bieten, bei denen ein (Verfügungs-)Beklagter nicht einmal die erforderlichen finanziellen Mittel hat, sich gegen ein Abmahnung, eine folgende einstweilige Verfügung oder gar ein Hauptverfahren mit einem angesetzten Streitwert in der Größenordnung von 300.000 Euro zu wehren bzw. dies wagen zu wollen... --84.58.138.75 11:51, 24. Nov. 2011 (CET) Korrektur: 0 ergänzt, die ich vergessen hatte. Streitwert/„Verfahrenswert“ wurde mit 300.000 Euro angesetzt (siehe unter 3. im Tenor auf Seite 3 der Entscheidung), also 10mal höher als ich versehentlich geschrieben hatte.--84.58.173.213Beantworten

Ich habe es eingetragen. Kannst es noch selbst erweitern/verbessern, wenn Du magst. --ıpɐɥns 23:24, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Zu deiner Ergänzung Suhadi: soweit ich las, hatte man seitens WMF auch das LG München I-Urteil ausführlich dargelegt. Stand auf irgendeiner der Commons-Diskussionsseiten. --Quedel 00:07, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ja, das habe ich auch gelesen. Ich denke es überzeugt aber mehr, es so herzuleiten, denn keiner weiß, wie glaubwürdig diese Angabe ist. --ıpɐɥns 22:21, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
soweit ich mich erinnere war das allerdings die rechteinhaberin selbst, die das dargelegt haben soll. grüße, —Pill (Kontakt) 22:31, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten