Zentrallehranstalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zentrallehranstalt (ZLA)
Zuständigkeitsbereich[1]
Staat Österreich
Schultyp (allgemein) Schulen, die direkt einem Ministerium unterstehen
ISCED-Ebene 4A
Schulträger Bund
Bereiche Technische und Gewerbliche Lehranstalten (TGLA), Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalten (LFLA)
Anzahl 19 (2019/20)[1]

Die Zentrallehranstalten (ZLA) sind im Bildungssystem in Österreich einige Schulen, die direkt in den Verwaltungsbereich des Bundes fallen.

Geschichte und Stellung im Bildungssystem

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung dieser Schulen ist historisch, sie werden nicht von der Bildungsdirektion, sondern vom zuständigen Ministerium verwaltet. Die Standorte haben außerdem auch eine historische Bedeutung, denn viele Lehranstalten wurden bereits zu Zeiten der Monarchie eingeführt, um die Ausbildung von Fachkräften zu sichern.

Durch diesen gegebenen Sonderstatus werden die Schulen unter dem Namen Zentrallehranstalten zusammengefasst. Jede Zentrallehranstalt ist in ihrem Bildungsschwerpunkt in Österreich einzigartig.

Die Zentrallehranstalten, die alle in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fallen, sind:[1]

Die Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sind überdies dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstellt. Die Ausbildungsformen sind im Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz[2] geregelt.

Interessensvertretung der Schüler

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die überschulische Interessensvertretung von Seiten der Schüler ist die Zentrallehranstaltenschülervertretung (ZSV).[3]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c Vgl. Website des BMBF, siehe Weblinks (abgerufen am 25. Februar 2016).
  2. BGBl. Nr. 298/1990
  3. RIS – Schülervertretungengesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.06.2019. Abgerufen am 4. Juni 2019.