„Garderobenmarke“ – Versionsunterschied
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Stowly (Diskussion | Beiträge) Paul Dienstag ist Autor des Abschnitts, Alexander Elster Mitherausgeber, Autoren haben Wikipedia-Artikel, Handbuch im Original 1932 in Berlin veröffentlicht, Handbuch hat ISBN, DOI und 507 Seiten |
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In der Regel besteht die Garderobenmarke aus Metall, Kunststoff, Pappe oder Papier und ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummer bezeichnet den Garderobenhaken, an dem die abgegebenen Verwahrstücke aufbewahrt werden. Ist der Garderobenhaken gerade nicht in Benutzung, kann die Garderobenmarke an dem Haken aufgehängt werden. Garderobenmarken sind meist so klein, dass sie leicht in Hosen- oder Handtaschen aufbewahrt werden können, jedoch größer als beispielsweise [[Münze]]n, um leicht wiedergefunden zu werden. |
In der Regel besteht die Garderobenmarke aus Metall, Kunststoff, Pappe oder Papier und ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummer bezeichnet den Garderobenhaken, an dem die abgegebenen Verwahrstücke aufbewahrt werden. Ist der Garderobenhaken gerade nicht in Benutzung, kann die Garderobenmarke an dem Haken aufgehängt werden. Garderobenmarken sind meist so klein, dass sie leicht in Hosen- oder Handtaschen aufbewahrt werden können, jedoch größer als beispielsweise [[Münze]]n, um leicht wiedergefunden zu werden. |
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Nur gegen Vorlage der Garderobenmarke können die aufbewahrten Kleidungsstücke später wieder herausverlangt werden. Rechtlich handelt es sich um ein [[Inhaberpapier]].<ref>{{Literatur|Autor=Paul Dienstag |
Nur gegen Vorlage der Garderobenmarke können die aufbewahrten Kleidungsstücke später wieder herausverlangt werden. Rechtlich handelt es sich um ein [[Inhaberpapier]].<ref>{{Literatur |Autor=[[Paul Dienstag]] |Titel=Handbuch des Deutschen Theater-, Film-, Musik- und Artistenrechts |Hrsg=Paul Dienstag, [[Alexander Elster (Jurist)|Alexander Elster]] |Verlag=Springer-Verlag |Ort=Berlin |Datum=1932 |Umfang=538 |ISBN=978-3-642-94281-5 |DOI=10.1007/978-3-642-94281-5 |Seiten=507}}</ref><ref>{{Literatur|Titel=Strafgesetzbuch: Leipziger Kommentar; §§ 242 bis 262|Verlag=De Gruyter|Datum=2010|Seiten=121, § 242, Randziffer 163}}</ref> |
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== Einzelnachweise == |
== Einzelnachweise == |
Version vom 6. Juni 2022, 14:30 Uhr
Die Garderobenmarke ist ein Wertzeichen, das bei der Abgabe von Gegenständen in öffentlichen Garderoben als Nachweis der Aufbewahrung herausgegeben wird, insbesondere also für Taschen, Koffer, Kopfbedeckungen, Schirme, Mänteln, Jacken oder sonstigen Oberbekleidungsstücken.
In der Regel besteht die Garderobenmarke aus Metall, Kunststoff, Pappe oder Papier und ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummer bezeichnet den Garderobenhaken, an dem die abgegebenen Verwahrstücke aufbewahrt werden. Ist der Garderobenhaken gerade nicht in Benutzung, kann die Garderobenmarke an dem Haken aufgehängt werden. Garderobenmarken sind meist so klein, dass sie leicht in Hosen- oder Handtaschen aufbewahrt werden können, jedoch größer als beispielsweise Münzen, um leicht wiedergefunden zu werden.
Nur gegen Vorlage der Garderobenmarke können die aufbewahrten Kleidungsstücke später wieder herausverlangt werden. Rechtlich handelt es sich um ein Inhaberpapier.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Paul Dienstag: Handbuch des Deutschen Theater-, Film-, Musik- und Artistenrechts. Hrsg.: Paul Dienstag, Alexander Elster. Springer-Verlag, Berlin 1932, ISBN 978-3-642-94281-5, S. 507, doi:10.1007/978-3-642-94281-5 (538 S.).
- ↑ Strafgesetzbuch: Leipziger Kommentar; §§ 242 bis 262. De Gruyter, 2010, S. 121, § 242, Randziffer 163.