„Doppelter Lichtschutz“ – Versionsunterschied

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Version vom 30. August 2023, 15:51 Uhr

Ein doppelter Lichtschutz wird häufig durch Sperrsignale realisiert.

Der doppelte Lichtschutz stellt einen Flankenschutz für eine Zugfahrstraße her, insofern diese nicht durch einen unmittelbaren Flankenschutz wie Weichen oder Gleissperren geschützt werden kann.[1] Der doppelte Lichtschutz ist ab einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h auf dem zu schützenden Fahrweg erforderlich.[2]

Durch den doppelten Lichtschutz wird vermieden, dass eine Rangierfahrt ein haltzeigendes Signal nicht beachtet und eine Flankenfahrt herbeiführt.[1] Ein doppelter Lichtschutz kann wahlweise über ein zweites Lichtsperrsignal im Abstand von mindestens 50 m zum Ersten[2] oder aber bei moderneren Stellwerken über eine Zielsperre realisiert werden.[1] Eine Zielsperre verhindert, dass ein Signal als Rangierstraßenziel verwendet wird, wodurch Rangierfahrten nicht während einer eingestellten Zugfahrstraße auf dieses zurangieren können.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c d Ulrich Maschek: Sicherung des Schienenverkehrs. 4. überarbeitete Auflage. Springer Vieweg, Dresden, ISBN 978-3-658-22877-4.
  2. a b Ril 408.11-19; Abweichung von Regeln im Modul 408.1851 Abschnitt 6 Absatz 1 und Abschnitt 7