Actio aquae pluviae arcendae

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Die actio aquae pluviae arcendae war eine immissionsrechtliche Klage des antiken römischen Rechts.

Als Sonderfall zur Abwehr von Beeinträchtigungen eines landwirtschaftlichen Grundstücks, konnte der Eigentümer sich mit dieser actio gegen nachbarschaftliche Anlagen zur Wehr setzen. Voraussetzung war, dass durch die Anlage bedingt, Regenwasser auf seinem Grundstück einen anderen, als den natürlichen, Entwässerungsweg nahm. Zumeist handelte es sich um Wassergräben oder Staumauern auf dem Nachbargrundstück, die die Störungen verursachten. Der Anspruch richtete sich auf die Beseitigung der nachbarlichen Anlage (opus manu factum) und daneben gegebenenfalls auf Ersatzleistung. Eine Rückausnahme zur Beseitigungsklage stellten die opera agri colendi causa facta dar, Maßnahmen wie das Pflügen auf dem Nachbargrundstück. Diese hatte der Eigentümer zu dulden.[1]

Erwähnt ist die actio aquae pluviae arcendae im Zwölftafelgesetz (VII, 8 a).[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 147.