Amtsgericht Wasserburg am Inn

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Ehemaliges Amtsgericht in Wasserburg am Inn

Das Amtsgericht Wasserburg am Inn war ein von 1879 bis 2013 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Wasserburg am Inn. Zuletzt war es Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim.

Geschichte

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Wasserburg am Inn, dessen Sprengel im Verhältnis zum vorhergehenden Landgerichtsbezirk Wasserburg am Inn unverändert blieb. Mit der Gebietsreform von 1971/1972 wurde das Amtsgericht Wasserburg am Inn dem Amtsgericht Rosenheim als Zweigstelle angegliedert. Zum 1. Juni 2013 wurde die Zweigstelle Wasserburg am Inn offiziell aufgelöst.[1]

Gebäude

Das Gericht befand sich am Marienplatz 7. Das ehemalige Patrizierhaus (sogenanntes Kernhaus) war ab 1795 Stadtrichterhaus, jetzt Gerichtsgebäude (Nr. 7) und Hotel-Gasthof (Nr. 9). Der viergeschossiger Bau mit spätmittelalterlichen Erdgeschoss-Lauben (Nr. 7), die Fassade mit vier Flacherkern und Rokokostuckaturen, von Johann Baptist Zimmermann, 1738/1740, Nr. 7 1965/1968 neu errichtet.[2]

Einzelnachweise

  1. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen. In: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. 10/2013. Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH, S. 343, ISSN 0005-7134
  2. Vorlage:BLfD

Koordinaten: 48° 3′ 38,6″ N, 12° 14′ 0,4″ O