Anlagestiftung

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Eine Anlagestiftung ist eine Stiftung nach Schweizer Recht, die Vorsorgegelder von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwaltet. Es handelt sich hierbei um eine besondere Kategorie von kollektive Anlageformen.

Anlagestiftungen gelten als komplexe Gebilde. Sie unterliegen dem Schweizer Stiftungsrecht und unterstehen der Oberaufsichtskommission BV. Diese hat auf der Grundlage verschiedener zur Anwendung kommenden Gesetze und Verordnungen Weisungen erlassen.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden zum einen das Stiftungsrecht, zum anderen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) sowie die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Daneben findet in Bezug auf Ausgestaltung der Organisationsstruktur und den Teilnehmerrechten auch das Gesellschaftsrecht zur Anwendung.

Die aufsichtsrechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), welche per 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.[1]

Anlageformen

Für Anlagestiftungen gelten die gleichen, in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ausgestalteten, Anlagevorschriften wie für Vorsorgeeinrichtungen. Als zulässige Anlagen gelten demnach Wertschriften-Anlagen in Form von Aktien oder sonstige Beteiligungspapiere sowie Obligationen bzw. entsprechende Kollektivanlagen, Geldmarkt-Anlagen, Immobilien-Anlagen sowie in beschränkter Form alternative Anlagen. Für die einzelnen Anlageformen kommen bestimmte Einschränkungen sowohl in Bezug auf Quantität wie auch in Bezug auf Qualität zur Anwendung. Zudem soll die Anlagestiftung zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft auch über eine angemessene, aber nicht über die zu erwartenden Liquiditätsbedürfnisse hinausreichende, Liquiditätshaltung verfügen.

Eine besondere Form sind Immobilien-Anlagestiftungen. Diese investieren die ihr anvertrauten Gelder ausschliesslich in Immobilien.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. gesetze.ch: Verordnung über die Anlagestiftungen