Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (DDR)

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ABI-Kontrolle in Leipzig.

Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) war eine Kontrollinstitution in der DDR, die dem Zentralkomitee der SED und dem Ministerrat der DDR unterstellt war. Sie sollte die unbedingte Erfüllung der Partei- und Regierungsbeschlüsse sichern.

Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion wurde am 14. Mai 1963 mit einem SED- und Ministerratsbeschluss[1] im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung (NÖS) unter Walter Ulbricht eingeführt. Eine vergleichbare Organisation diente bereits seit mehreren Jahrzehnten in der Sowjetunion zur Kontrolle von Industrie und Landwirtschaft (russisch Рабоче-крестьянская инспекция – Рабкрин, РКИ). Vorläufer der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion war die 1948 durch die Deutsche Wirtschaftskommission gebildete Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle beim Ministerrat der DDR.

Die ABI sollte „selbständig und unabhängig von den Leitungen und Leitern der Partei-, Staats- und Wirtschaftsorgane“ arbeiten und „mit Unterstützung der Öffentlichkeit ohne Ansehen der Person“ Hemmnisse aufdecken und beseitigen.[2] Mit dem Scheitern des NÖS verlor auch die ABI an Einfluss.

Erich Honecker ließ das Gesetz umschreiben. Fortan sollten durch die ABI nur noch die Erfüllung des Wirtschaftsplanes sichergestellt werden, indem eine genaue Kontrolle der Befolgung von SED-Beschlüssen, der Einhaltung von Produktionsplänen, der Vermeidung von Bürokratismus und der Vervollkommnung von Organisation und Leitung stattfand.

Das System baute auf rund 280.000 ehrenamtlichen ABI-Mitarbeitern, den sogenannten „Volkskontrolleuren“ auf, die hauptberuflich in Genossenschaften, Betrieben und Kombinaten, Ministerien und Verwaltungen arbeiteten. Sie kontrollierten ihre Mitarbeiter und waren befugt, Weisungen zu erteilen und sogar Disziplinarmaßnahmen anzuordnen, ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten waren jedoch eher gering. Allerdings berichteten die Tageszeitungen oft über Erfolge der Volkskontrolleure, wenn es um Versorgungsmängel und mangelhafte Dienstleistungen ging, besonders krasse Fälle wurden sogar im DDR-Fernsehen ausgewertet.

Hervorragende ABI-Mitarbeiter konnten auf Vorschlag des Zentralen Komitees der ABI mit dem Ehrentitel Verdienter Volkskontrolleur der Deutschen Demokratischen Republik ausgezeichnet werden.

Die Spitze der ABI bildete das Zentrale Komitee der ABI, dessen Vorsitzender Mitglied des Ministerrates sein sollte. Vorsitzende des Zentralen Komitees der ABI waren:

Weitere Organe waren Zweiginspektionen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) sowie Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksinspektionen. Die regionalen Organe waren dem zentralen Komitee sowie den örtlichen Volks- und Gemeindevertretungen rechenschaftspflichtig. Die staatlichen und parteipolitischen Organisationen wie Polizei, Justiz, Stasi und die Parteiapparate unterstanden keiner Kontrolle durch die ABI.

Literatur

  • Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin u. New York 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 2

Weblinks

Commons: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Beschluss über die Aufnahme und Tätigkeit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Mai 1963; GBl. II, 1963, S. 262ff.
  2. Gesetz über die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Zitiert nach Daniela Dahn:Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek 2010, ISBN 978-3-499-62468-1