Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit

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Die Zentralanweisung B1-224/0-2 Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (Ausb IGF/KLF) wurde am 21. Mai 2015 erlassen und ersetzt die bisherige Weisung zur Ausbildung, zum Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten und zur Körperlichen Leistungsfähigkeit (Weisung IGF/KLF).[1] Sie ist das Grundlagendokument der Bundeswehr für die benannten Fertig- und Fähigkeiten.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einleitenden Worten wird erklärt, was individuelle Grundfertigkeiten und Körperliche Leistungsfähigkeit sind und welche Pflichten für den einzelnen Soldaten entstehen.[1]

Grundsätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In kurzen Worten wird die Wichtigkeit von individuellen Grundfertigkeiten und Körperlicher Leistungsfähigkeit herausgestellt, besonders unter dem Aspekt von Ausbildung und Einsatz.[1]

Vorgaben und Ausbildungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von jedem Soldaten der Bundeswehr werden folgende Leistungen jedes Jahr verlangt:

Beherrschen der Schießfähigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beherrschen des treffsicheren Schusses mit der jeweilig zugeordneten Waffe.[1]

Beherrschen der Selbst- und Kameradenhilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kenntnisse bezüglich der Krankheitsvorsorge, Hygiene und Techniken der Stressbewältigung werden vermittelt, überprüft, um später bei jedem Soldaten vorausgesetzt zu werden. Das Niveau der Ausbildung liegt über dem eines üblichen Erste-Hilfe-Kurses.[1]

Beherrschen elementarer ABC-Schutzmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die persönliche ABC-Schutzausstattung handhaben wird trainiert und dann vorausgesetzt.[1]

Erhalt und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erfüllung der status-, alters- und geschlechtsunabhängigen Mindestanforderungen an die Körperliche Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, dass jeder Soldat den Basis-Fitness-Test besteht, 100 m Kleiderschwimmen in unter 4 Minuten mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß den DLRG/DRK-Ausführungsbestimmungen erfüllt und mindestens 6 Kilometer marschieren mit 15 kg Gewicht in unter 60 Minuten. Marineuniformträger, die in der Teilstreitkraft Marine eingesetzt werden, können den Marsch durch 200 m Kleiderschwimmen austauschen.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f g KdoSKB Abt Ausb SK: Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit. (PDF) KdoSKB, 21. Mai 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 21. Mai 2015 (deutsch).