Außerstreitgesetz

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Basisdaten
Titel: Außerstreitgesetz
Langtitel: Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen
Abkürzung: AußStrG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 111/2003
Inkrafttretensdatum: 13. Dezember 2003
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 50/2016
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Außerstreitgesetz ist das österreichische Gesetz, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält. Es ist neben der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts. Es entspricht in etwa dem deutschen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das mit 1. September 2009 das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat.

Gliederung

  • I. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen
    • 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Parteien
    • 2. Abschnitt: Verfahren
    • 3. Abschnitt: Beschlüsse
    • 4. Abschnitt: Rekurs
    • 5. Abschnitt: Revisionsrekurs
    • 6. Abschnitt: Abänderungsantrag
    • 7. Abschnitt: Kostenersatz
    • 8. Abschnitt: Durchsetzung von Entscheidungen
  • II. Hauptstück: Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten
    • 1. Abschnitt: Abstammung
    • 2. Abschnitt: Annahme an Kindes statt
    • 3. Abschnitt: Legitimation durch den Bundespräsidenten
    • 4. Abschnitt: Eheangelegenheiten
    • 5. Abschnitt: Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe
    • 6. Abschnitt: Unterhalt
    • 7. Abschnitt: Regelung der Obsorge und des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
    • 8. Abschnitt: Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und das Recht auf persönlichen Verkehr
    • 9. Abschnitt: Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen
    • 10. Abschnitt: Vermögensrechte Pflegebefohlener
    • 11. Abschnitt: Sonstige Bestimmungen
  • III. Hauptstück: Verlassenschaftsverfahren
    • 1. Abschnitt: Vorverfahren
    • 2. Abschnitt: Verlassenschaftsabhandlung
    • 3. Abschnitt: Verfahren außerhalb der Abhandlung
  • IV. Hauptstück: Beurkundungen
  • V. Hauptstück: Freiwillige Feilbietung

Rezeption

Am 1. Januar 2011 wurde eine modifizierte Fassung des österreichischen Außerstreitgesetz im Fürstentum Liechtenstein in Kraft gesetzt (Gesetz vom 25. November 2010 über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen. Kurztitel: Ausserstreitgesetz; Abkürzung: AussStrG. Publiziert in LGBl 454/2010).