Bemessungshochwasser

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Februar 2016 um 17:39 Uhr durch Milana Prange (Diskussion | Beiträge) (Leerzeichen in der Kategorie entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Bemessungshochwasser (BHW) ist ein Hochwasserereignis, das zur bautechnischen Dimensionierung (Bemessung) einer Hochwasserschutzanlage (zum Beispiel Deich, Hochwasserentlastungsanlage) oder einer anderen (wasser)baulichen Anlage dient.

Es ist das größte Hochwasser, das unter Berücksichtigung aller dazugehörender Einflüsse des Einzugsgebietes mit seinen Niederschlags- und Abflusseigenschaften erwartet werden kann. Dieses Ereignis wird über die Wahrscheinlichkeit definiert, mit der es auftreten kann bzw. über die Zeiträume, in denen es einmal zu erwarten ist. Typische Wahrscheinlichkeiten sind: 1 Ereignis in 50, 100, 1000 oder 10.000 Jahren.

Für die Bemessung kann aus Zeitreihen von Niederschlags- bzw. Abflussmessungen ein Extremereignis extrapoliert werden. Das Bauwerk (die bauliche Anlage) ist so zu dimensionieren, dass das Bemessungshochwasser abgeleitet werden kann, ohne Schaden anzurichten.

Beispiele

Im Bundestagsbeschluss 17/14112 vom 25. Juni 2013 heißt es (S.5):

„Vor dem Hintergrund der extremen Elbehochwasser 2002, 2006, 2011 und vor allem 2013 ist der Hochwasserschutz von herausragender Bedeutung für die Menschen im Einzugsgebiet der Elbe. Auf Grund dieser Erfahrungen wurde das sog. Bemessungshochwasser entlang der Elbe mittlerweile von einem Bemessungswasserabfluss von 4.000 m³/s auf 4.545 m³/s erhöht. Eine einheitliche Empfehlung unter Mitwirkung der Länder hat es bisher aber noch nicht gegeben. Auch bestehen weiterhin unterschiedliche Deichhöhen in den einzelnen Bundesländern. Der Hochwasserschutz muss daher nach länderübergreifenden einheitlichen Maßstäben in das Gesamtkonzeptes Elbe einbezogen werden. Statt der bisherigen eher abschnittsweisen, von den sektoralen Perspektiven und Zuständigkeitsgrenzen geprägte Denk- und Handlungsweise, benötigen wir die Entwicklung einer Gesamtstrategie.[1]

Weblinks

Siehe auch

Fußnoten

  1. PDF