Beschussprüfung

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Geborstener Lauf einer Vorderladerpistole, die anstelle von Schwarzpulver mit Nitrocellulosepulver beschossen wurde und den erhöhten Belastungen nicht standhielt

Bei der Beschussprüfung von Schusswaffen ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Die Beschussprüfung ist Vorgang und Teilgebiet des Beschusswesens.

Durchführung

Dazu wird in der Regel Munition mit einer um 30 % erhöhten Treibladung verschossen. Die Beanstandungsquoten betragen, je nach Waffentyp, 0,8 % bis 8 %.

Beschussprüfungen erfolgen im Prinzip bei jeder Einzelwaffe, es sind aber auch Typenzulassungen möglich. Bei erfolgreicher Beschussprüfung wird vom zuständigen Beschussamt ein Beschusszeichen (auch Beschussmarke) zugewiesen.

Beschusszeichen an einem Handböller
Softairwaffe mit F im Fünfeck und Suhler Beschusszeichen vom November 2008
Beschusszeichen

Rechtsnormen und nationale Regelungen

Alle Schusswaffen unterliegen der Beschusspflicht. Beschussprüfungen werden in zwölf Ländern Europas, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Chile durch die Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives C.I.P. überwacht. Die jeweiligen Beschusszeichen der C.I.P.-Länder werden durch alle Mitglieder wechselseitig anerkannt.

Deutschland

Die Prüfungen sind im Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (BeschG)[1] und insbesondere durch die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)[2] geregelt. Die jährlich mehr als 300.000 Tests werden in den deutschen Beschussämtern oder ihren Außenstellen durchgeführt.

Es gibt die

  • normale Beschussprüfung (Markierung des Laufes mit "N" für Nitrozellulose)
  • verstärkte Beschussprüfung für die Verwendung von Magnum Munition bei Flinten (Markierung des Laufes mit "V" für Verstärkter Beschuss)
  • Stahlschrot­beschussprüfung für Flinten (Markierung des Laufes mit einer Lilie)
  • Schwarzpulverbeschussprüfung für Vorderlader u. ä. Waffen
  • Instandsetzungsbeschussprüfung (z. B. nach Reparatur, Austausch von Teilen)
  • Freiwillige Beschussprüfung (z. B. um eine alte Waffe auf Schäden zu testen)

Weitere Prüfungen sind die der

  • Kennzeichnung nach §24 Waffengesetz
  • Funktionssicherheit
  • Maßhaltigkeit

Österreich

In Österreich werden die Beschussprüfungen durch die beiden Beschussämter in Wien und Ferlach durchgeführt. Die Grundlagen für die Beschussprüfung sind:

sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen:

Daneben sind auch Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz relevant.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BeschG auf Gesetze im Internet
  2. Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV) auf Gesetze im Internet