Beschussprüfung
Bei der Beschussprüfung von Schusswaffen ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Die Beschussprüfung ist Vorgang und Teilgebiet des Beschusswesens.
Durchführung
Dazu wird in der Regel Munition mit einer um 30 % erhöhten Treibladung verschossen. Die Beanstandungsquoten betragen, je nach Waffentyp, 0,8 % bis 8 %.
Beschussprüfungen erfolgen im Prinzip bei jeder Einzelwaffe, es sind aber auch Typenzulassungen möglich. Bei erfolgreicher Beschussprüfung wird vom zuständigen Beschussamt ein Beschusszeichen (auch Beschussmarke) zugewiesen.
Rechtsnormen und nationale Regelungen
Alle Schusswaffen unterliegen der Beschusspflicht. Beschussprüfungen werden in zwölf Ländern Europas, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Chile durch die Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives C.I.P. überwacht. Die jeweiligen Beschusszeichen der C.I.P.-Länder werden durch alle Mitglieder wechselseitig anerkannt.
Deutschland
Die Prüfungen sind im Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (BeschG)[1] und insbesondere durch die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)[2] geregelt. Die jährlich mehr als 300.000 Tests werden in den deutschen Beschussämtern oder ihren Außenstellen durchgeführt.
Es gibt die
- normale Beschussprüfung (Markierung des Laufes mit "N" für Nitrozellulose)
- verstärkte Beschussprüfung für die Verwendung von Magnum Munition bei Flinten (Markierung des Laufes mit "V" für Verstärkter Beschuss)
- Stahlschrotbeschussprüfung für Flinten (Markierung des Laufes mit einer Lilie)
- Schwarzpulverbeschussprüfung für Vorderlader u. ä. Waffen
- Instandsetzungsbeschussprüfung (z. B. nach Reparatur, Austausch von Teilen)
- Freiwillige Beschussprüfung (z. B. um eine alte Waffe auf Schäden zu testen)
Weitere Prüfungen sind die der
- Kennzeichnung nach §24 Waffengesetz
- Funktionssicherheit
- Maßhaltigkeit
Österreich
In Österreich werden die Beschussprüfungen durch die beiden Beschussämter in Wien und Ferlach durchgeführt. Die Grundlagen für die Beschussprüfung sind:
- das Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung von Handfeuerwaffen und Patronen (Beschußgesetz 1951, BGBl. 151/1951 i.d.g.F.)
sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen:
- Beschussverordnung 1999, BGBl. Nr. 386/1999
- Prüfzeichenverordnung 1999, BGBl. Nr. 387/1999
- Patronenprüfordnung 1999, BGBl. Nr. 388/1999
Daneben sind auch Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz relevant.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BeschG auf Gesetze im Internet
- ↑ Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV) auf Gesetze im Internet