Blockwettkampf
Als Blockwettkampf wird in der Leichtathletik ein Wettkampf bezeichnet, bei dem verschiedene Disziplinen in einem „Block“ zusammengefasst sind und als Einheit gewertet werden, weshalb man ihn fälschlicherweise auch als Blockmehrkampf bezeichnet, Mehrkämpfe aber in der Veranstaltungsordnung (VAO) des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) eigens definiert sind.[1]
Die Blockwettkämpfe werden nach den Regeln der Mehrkämpfe durchgeführt. Für einen Blockwettkampf gewertete Einzeldisziplinen können nicht gleichzeitig für einen anderen Blockwettkampf oder einen anderen Mehrkampf gewertet werden und umgekehrt.
Als Mannschaft bei Blockwettkämpfen werden fünf Teilnehmer eines Vereins/Leichtathletikgemeinschaft gewertet, und zwar die Besten aus allen drei Blöcken einer Altersklasse, unabhängig an welchem der drei Blöcke sie teilgenommen haben.
Die Blockwettkämpfe sind alters- und geschlechtsabhängig für Schülerinnen und Schüler der Altersklassen zwölf bis 15 unterschiedlich zusammensetzbar.
Blockwettkampf Schülerinnen
Schülerinnen B | Schülerinnen A | ||
---|---|---|---|
M12 | M13 | M14 | M15 |
Blockwettkampf | |||
Sprint/Sprung 75m/60mH/ |
Sprint/Sprung 75m/60mH/ |
Sprint/Sprung 100m/80mH/ |
Sprint/Sprung 100m/80mH/ |
Blockwettkampf Schüler
Schüler B | Schüler A | ||
---|---|---|---|
M12 | M13 | M14 | M15 |
Blockwettkampf | |||
Sprint/Sprung 75m/60mH/ |
Sprint/Sprung 75m/60mH/ |
Sprint/Sprung 100m/80mH/ |
Sprint/Sprung 100m/80mH/ |
Weblinks
- Veranstaltungsordnung (VAO), des DLV, beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001, geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010 (PDF 121 kB)
- Punkteberechnung für Mehrkampf und Blockwettkampf
Einzelnachweise
- ↑ Veranstaltungsordnung (VAO), beschlossen vom Verbandstag am 24. März 2001, geändert durch den Verbandsrat am 26. Februar 2010, S. 5 und 7, auf: dis-sportschiedsgericht.de, abgerufen 6. Juli 2016