Bundes-Ehrenzeichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. November 2015 um 23:05 Uhr durch M2k~dewiki (Diskussion | Beiträge) (→‎Weblinks: Linkfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Bundes-Ehrenzeichen ist eine staatliche Auszeichnung der Republik Österreich, die für besondere Verdienste um das Gemeinwesen vergeben wird. Die Verleihung erfolgt durch den jeweilig zuständigen Bundesminister in seinem Verwaltungsbereich.

Gerichtet ist es an Personen, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, Verdienste erbracht haben. Ist die Organisation bzw. die Leistung nicht eindeutig zuordenbar, ist der Bundeskanzler zuständig. Die Vergabe des Bundes-Ehrenzeichen ist durch ein Bundesgesetz geregelt (Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) (NR: GP XXI IA 513/A AB 811 S. 80. BR: AB 6476 S. 681.) StF: BGBl. I Nr. 44/2002).

Die Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichen und die Trageweise ist durch die "Verordnung der Bundesregierung betreffend das Bundes-Ehrenzeichen StF: BGBl. II Nr. 152/2002" normiert. [1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung der Bundesregierung betreffend das Bundes-Ehrenzeichen