Bundesdeutsch

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Bundesdeutsch ist eine Bezeichnung für alles, was die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bundesbürger betrifft. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch, in den Medien und unter anderem auch in offiziellen Schriften als Terminus verwendet.[1]

In den Jahren vor dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1990 führten diese Bezeichnungen zur klaren sprachlichen Unterscheidung zu „DDR-Deutsch“ und von den „DDR-Bürgern“. Sie waren nicht ausschließlich im Sprachgebrauch in der DDR verankert; in der DDR war neben „Wessi“ umgangssprachlich auch die Abkürzung „Bundi“ für die Bewohner Westdeutschlands gebräuchlich.

Im historischen Kontext steht demgegenüber die Bezeichnung „Reichsdeutsche“ oder Reichsbürger (Bürger des Deutschen Reiches) der Epoche von 1871 bis 1945. Insbesondere die Deutschen, die außerhalb des Reiches wohnten, also keine Reichsbürger waren, benannten so die Deutschen innerhalb des Reiches.

Im übrigen deutschen Sprachraum (Österreich, Deutschschweiz, Südtirol, Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien usw.) wird der Terminus Bundesdeutsch als Bezeichnung für das in Deutschland gesprochene Standarddeutsch vor und nach der Wiedervereinigung genutzt. Es wird als Abgrenzung gegenüber dem Österreichischen Deutsch und dem Schweizer Hochdeutsch verwendet, aber auch teils – über die modernen Medien vermittelt – als Bedrohung für das österreichische und das schweizerische Idiom empfunden. Als Adjektiv bezeichnet „bundesdeutsch“ auch alles andere (Gegenstände, Personen, Ideen), was aus Deutschland stammt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. REGIERUNGonline – Verfassungsrechtliche Grundlagen