Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich

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Das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBl.) dient in Österreich der Verlautbarung von Bundesgesetzen, ministeriellen Verordnungen, Kundmachungen und Wiederverlautbarungen des Bundeskanzlers, Entschließungen des Bundespräsidenten sowie Staatsverträgen und sonstigem supranationalen Recht.

Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich – Ausgegeben am 10. November 1920, Jahrgang 1920, Nr. 1

Die Vorgänger[1] des Bundesgesetzblattes waren das Reichsgesetzblatt (1848–1918) und das Staatsgesetzblatt (1918–1920, 1945). Zwischen 1938 und 1940 galt das Gesetzblatt für das Land Österreich, daneben und später ausschließlich bis 1945 das deutsche Reichsgesetzblatt. 1934 wurde einmalig eine Zweiteilung des Bundesgesetzblattes als Ausdruck des Beginns des Ständestaates eingeführt.

Mit 1. Jänner 1997 wurde durch die Novelle zum Bundesgesetzblattgesetz 1985 durch BGBl. 660/1996 die Dreiteilung Bundesgesetz (Teil I), ministerielle Verordnung (Teil II), Staatsvertrag (Teil III) eingeführt.

Seit 1. Jänner 2004 ist nicht mehr die gedruckte Fassung, die bis dorthin in der Print Media Austria AG, der früheren Österreichischen Staatsdruckerei, hergestellt wurde, sondern die im RIS online publizierte Fassung[2] als authentisch anzusehen. Die rechtlichen Grundlagen für diese – bis dato in Europa einzigartige – Online-Kundmachung wurden durch das Kundmachungsreformgesetz 2004 geschaffen (BGBl. I Nr. 100/2003). Auf technischer Ebene wird die Online-Kundmachung durch den Einsatz elektronischer Signaturen realisiert.

Über entsprechende Suchmasken im RIS können auch alle Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003[3] bzw. von 1920 bis 1938[1] abgefragt werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Suchmaske zum Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848–1940
  2. Suchmaske zum Bundesgesetzblatt ab 2004
  3. Suchmaske zum Bundesgesetzblatt von 1945–2003