Bundesschatzbrief

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Bundesschatzbriefe (nicht zu verwechseln mit Bundesschatzanweisungen oder den österreichischen Bundesschätzen) sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland (des Bundes).

Die Zinssätze der Bundesschatzbriefe steigen – wie bei einer Stufenzinsanleihe – über die Laufzeit an ("Zinstreppe"). Allerdings unterliegen Bundesschatzbriefe keinem Kursrisiko und werden nicht in den Börsenhandel eingeführt. Damit unterscheiden sich Bundesschatzbriefe bspw. von börsennotierten Bundesanleihen und Bundesobligationen, die vor der Fälligkeit nur an der Börse zum aktuellen Tageskurs verkauft werden können, welcher den Nennwert sowohl unter- als auch überschreiten kann.

Bundesschatzbriefe wurden 1969 zur Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten geschaffen und von der Bundeswertpapierverwaltung ausgegeben. Nach der Zusammenführung mit der Bundeswertpapierverwaltung übernahm die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zum 1. August 2006 das Privatkundengeschäft mit Bundeswertpapieren.[1] Am 4. Juli 2012 gab die Finanzagentur bekannt, dass das Privatkundengeschäft ab 2013 aus Kostengründen eingestellt wird und keine Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze mehr aufgelegt werden.[2][3]

Unterschiede

Es gibt zwei Typen von Bundesschatzbriefen.

Typ A

Die Laufzeit beträgt etwa sechs Jahre. Die Zinsen werden am Ende jedes Laufzeitjahres ausgezahlt (ausgeschüttet) und sind zum Zeitpunkt der Zinszahlung steuerpflichtig.

Typ B

Die Laufzeit beträgt etwa sieben Jahre. Die Zinsen werden über die Jahre angesammelt (thesauriert) und erst am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Nennwertes (Anlagebetrages) ausgezahlt. Damit ist der Gesamtbetrag der Zinsen erst bei Fälligkeit steuerpflichtig.

Zinsen

Die Zinsen steigen progressiv, d. h., in den Anfangsjahren werden weniger Zinsen gezahlt als am Ende. Dies sollte Anreize schaffen, die Bundesschatzbriefe bis zum Ende der Laufzeit zu halten.

Erwerb und Verwahrung

Die Ausgabe von Bundesschatzbriefen wurde 2013 eingestellt. Ihr Erwerb war grundsätzlich bei allen Geldinstituten sowie direkt bei der Finanzagentur des Bundes gebührenfrei möglich. Dort konnten die Bundesschatzbriefe auch über das so genannte Überweisungsverfahren erworben werden; der Mindestüberweisungsbetrag hierbei belief sich auf 52 Euro, der zu erwerbende Mindestnennwert auf 50 Euro. Der Erwerberkreis war auf natürliche Personen sowie bestimmte gemeinnützige respektive mildtätige Einrichtungen und Vereine begrenzt. Eine Übertragung noch umlaufender Bundesschatzbriefausgaben ist grundsätzlich nur an Erwerbsberechtigte möglich.

Bundesschatzbriefe können bis zu ihrer Fälligkeit kostenlos bei der Finanzagentur des Bundes verwaltet werden, während Geldinstitute hierfür ggf. die üblichen Depotgebühren für festverzinsliche Wertpapiere erheben.

Vorzeitige Rückgabe

Die vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres in Höhe von maximal 5.000 Euro Nennwert pro Gläubiger alle 30 Zinstage möglich.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BMF-Publikation zur Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung, abgerufen am 12. März 2015.
  2. Pressemitteilung der Finanzagentur vom 22. November 2012, PDF 36 kB, abgerufen am 12. März 2015.
  3. Aus für Bundesschatzbriefe, FAZ-Artikel vom 3. Juli 2012, abgerufen am 12. März 2015.

Weblinks