Bundesverband Direktvertrieb Deutschland

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Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
(BDD)
Zweck: Interessenverband
Vorsitz: Vorstandsvorsitzender Jochen Acker[1]
Gründungsdatum: 1967
Mitgliederzahl: 45 Unternehmen
Sitz: Berlin
Website: www.direktvertrieb.de

Der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V. (BDD) ist ein Interessenverband der Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs.

Der Verband wurde 1967 als Arbeitskreis „Gut beraten – Zuhause gekauft“ gegründet. Im BDD sind über 40 Unternehmen organisiert, die unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen verkaufen. Dazu gehören z. B. Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Bauelemente, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik- und Schönheitsartikel, Schmuck, Heimtiernahrung sowie Energiedienstleistungen.

Die Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten im Jahr 2015 einen Umsatz von 1,8 Milliarden Euro.[2] Insgesamt sind etwa 180.000 Personen im Außendienst in den BDD-Mitgliedsunternehmen tätig. Die beliebteste Vertriebsform im Direktvertrieb ist die Verkaufsparty: Alle 22 Sekunden[3] findet eine Verkaufsparty in Deutschland statt.

Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die Vertretung der wirtschafts- und rechtspolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Bundesregierung sowie dem nationalen und europäischen Gesetzgeber, die Information über die Besonderheiten und Vorteile des Direktvertriebs durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, und die Weiterentwicklung und die Überwachung und Durchsetzung der „Verhaltensstandards des Direktvertriebs“, die als freiwillige, brancheninterne Wettbewerbsregeln für die Außendienstmitarbeiter verbindlich sind. Es erfolgen Dokumentationen der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Direktvertriebs durch die regelmäßige Durchführung von Marktstudien, die Förderung eines Berufsbildes für den selbständigen Außendienst. Es werden strategische Allianzen mit Verbänden ähnlicher Interessenlage zur Förderung des selbständigen Vertriebs gebildet.

Verhaltensstandards

Die Mitgliedsunternehmen haben sich zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen. Die 1980 verabschiedeten Standards[4] regeln den fairen und ehrlichen Umgang zwischen Unternehmen und Verbrauchern, Unternehmen und Außendienstmitarbeitern sowie zwischen einzelnen Wettbewerbern. Die Einhaltung dieser Standards wird überwacht durch die unabhängige, paritätisch besetzte BDD-Kontrollkommission.

Einzelnachweise

  1. Bundesverband Direktvertrieb Direct Selling Association Vorstand. Website des Verbandes. Abgerufen am 13. Oktober 2012.
  2. Bundesverband Direktvertrieb: BDD veröffentlicht Umsatzzahlen seiner Mitgliedsunternehmen. In: www.direktvertrieb.de. Abgerufen am 17. Mai 2016.
  3. Die zehn interessantesten Fakten über den Direktvertrieb* 20.07.2015 | Nachricht | finanzen.net. In: finanzen.net. Abgerufen am 17. Mai 2016.
  4. Verhaltensstandards des Direktvertriebs

Weblinks