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Datei:§§ 14 bis 19 österr ABGB Stammfassung JGS 946 aus 1811 Leibeigenschaft Sklaverei nicht gestattet.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Stammfassung des österreichischen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus der Justiz-Gesetzessammlung Jahrgang 1811 Nr. 946, endgültige Festsetzung der Aufhebung von Leibeigenschaft und Sklaverei
Datum
Quelle amtliche Kundmachung (Justizgesetzessammlung JGS) in Österreich
Urheber unbekannt, Justizressort des österreichischen Kaiserstaates
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
amtliches Werk (Gesetzbuch), keine Werkhöhe, freies Werk

Lizenz

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