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Datei:Герб Марьинского района.png

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Герб_Марьинского_района.png(300 × 293 Pixel, Dateigröße: 50 KB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung
Русский: Герб Марьинского района Донецкой области
Quelle http://mrsovet.gov.ua/simvolika.html
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Gemäß Artikel 10 des ukrainischen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Rechte ist dieses Werk in der Ukraine und möglicherweise in anderen Staaten gemeinfrei, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • (a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
  • (b) Werke der Volkskunst (Folklore);
  • (c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • (d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
  • (e) Münzen und Banknoten;
  • (f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.

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Gemäß Artikel 10 des ukrainischen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Rechte ist dieses Werk in der Ukraine und möglicherweise in anderen Staaten gemeinfrei, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • (a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
  • (b) Werke der Volkskunst (Folklore);
  • (c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • (d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
  • (e) Münzen und Banknoten;
  • (f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.

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