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Datei:Basel 2012-10-13 Batch part 2 (10).JPG

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Beschreibung

Beschreibung

Lörrach Deutschland Deutschland

Deutsch: Internationaler Grenzübergang Schweiz Schweiz > Kanton Basel-Stadt > Riehen BS ↔ Deutschland Deutschland > Baden-Württemberg > Landkreis Lörrach; Blick nach Deutschland
English: international border between Germany (Lörrach) and Switzerland (Basel)
Eesti: Saksamaa (Lörrachi) ja Šveitsi (Baseli) vaheline riigipiir
Русский: Граница между Германии (Лёррах) и Швейцарии (Базель)
Datum Aufgenommen am 13. Oktober 2012
Quelle Selbst fotografiert
Urheber User:Mattes

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Lizenz

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Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Switzerland

Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“ Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.

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Germany

Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.

Siehe Panoramafreiheit für weitere Informationen.

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aktuell20:03, 23. Okt. 2012Vorschaubild der Version vom 20:03, 23. Okt. 20123.648 × 2.736 (3,93 MB)Mattes

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