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Datei:Charles Magnusson 1930.jpg

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Originaldatei(510 × 671 Pixel, Dateigröße: 115 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Svenska: Charles Magnusson, Filmregissör och Svensk Filmindustris förste VD
Datum etwa 1930
date QS:P,+1930-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle Filmen i Sverige
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author

Lizenz

Public domain
Diese schwedische Fotografie ist in Schweden aus einem der genannten Fälle gemeinfrei:
  • Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
  • Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.

Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
Immer die Quelle angeben.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Kurzbeschreibungen

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Charles Magnusson

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Motiv

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aktuell11:29, 23. Jul. 2008Vorschaubild der Version vom 11:29, 23. Jul. 2008510 × 671 (115 KB)Holger.Ellgaard{{Information |Description={{sv|1=Charles Magnusson, Filmregissör och Svensk Filmindustris förste VD }} |Source=Filmen i Sverige |Author=okänd |Date=ca 1930 |Permission=see below |other_versions= }} {{ImageUpload|full}} Category:Sweden

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