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Datei:DEU Nottuln COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Gemeinde Nottuln
English: Municipality of Nottuln
Français : Municipalité de Nottuln
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Rot ein silberner (weißer) heiliger Martin zu Pferd mit Bettler, darüber im goldenen (gelben) Schildhaupt drei grüne gestielte, balkenweise gestellte Haselnüsse.“ Das Recht zur Führung eines Wappens wurde der Gemeinde Nottuln bereits 1937 vom damaligen Oberpräsidenten der Provinz Westfalen verliehen. Der Gemeinde Nottuln ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten (heute Bezirksregierung) vom 01.02.1983 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden. Das Wappen zeigt den hl. Martin, Schutzpatron der Gemeinde in seiner wohl bekanntesten Darstellung, der Mantelteilung für einen frierenden Bettler. Die Haselnüsse im Schildhaupt des Wappens weisen auf den Namen der Gemeinde hin. Dieser geht auf die Bezeichnungen „Nuitlon“ oder „Nutlon“ zurück, die als „Nusswald“ oder „Nussgehölz“ ausgelegt werden. Es handelt sich somit um ein teilweise "redendes Wappen".
English: „Below a chief Or with three stemmed hazelnuts vert, gules, Saint Martin, the beggar and the horse Argent.“ The arms were granted on September 10, 1937 and confirmed on February 1, 1983. The chief shows three canting hazelnuts. The name has been explained as (hazel)nut-forest. The lower half shows the local patron saint, St. Martin, with the beggar.
Referenzen
InfoField
Datum 1. Februar 1983 - first 10. September 1937
Künstler
InfoField
unknown - Neubearbeitung des Wappens für die Gemeinde Nottuln durch Jürgen Krause.
Quelle
This image is taken from www.ngw.nl Heraldry of the World
an international civic heraldry site by Ralf Hartemink. http://www.ngw.nl/int/dld/n/nottuln.htm
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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Wappen der Gemeinde Nottuln, Kreis Coesfeld

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