Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide mit Wirkung vom 1. Juli 1948 Gesetzestext mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 29. April 1949.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(2.527 × 3.487 Pixel, Dateigröße: 1,23 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung Der Sächsische Landtag beschloss am 29. April 1949 [1949 !] das Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide (Kreis Aue) . S. Protokoll über die 59. Sitzung am 29. April 1949 der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags, S. 1270 (Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) und Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide vom 29. April 1949, in:Beschlüsse des Plenums der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtages, S. 172. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Juli 1948 [ ! ] in Kraft.Zu dem im Text oben erwähnte Ersuchen, „die Bestätigung der SMA zum Gesetz herbeizuführen“: Deutschland war seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von 1945 an besetzt, das Land Sachsen durch die Rote Armee der Sowjetunion. Die Rote Armee verwaltete die von ihr besetzte Zone Deutschlands durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, abgekürzt „SMAD“ (das D steht für Deutschland). Ohne Zustimmung der SMA konnte der Sächsische Landtag kein Gesetz beschließen.
Datum
Quelle Eigener Scan
Urheber Sächsischer Landtag
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
This image is in the public domain

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell12:25, 1. Apr. 2023Vorschaubild der Version vom 12:25, 1. Apr. 20232.527 × 3.487 (1,23 MB)Klaaschwotzer{{Information |Description=Der Sächsische Landtag beschloss am 29. April 1949 [1949 !] das '''Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide (Kreis Aue) '''. S. Protokoll über die 59. Sitzung am 29. April 1949 der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags, S. 1270 ([https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fdigital.slub-dresden.de%2Foai%2F%3Fverb%3DGetRecord%26metadataPrefix%3Dmets%26identifier%3Doai%3Ade%3Aslub-dresden%...

Die folgende Seite verwendet diese Datei: