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Datei:Suecia 3-045 , Allings åås - Alingsås.jpg

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Suecia_3-045_,_Allings_åås_-_Alingsås.jpg(772 × 264 Pixel, Dateigröße: 89 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
  • Alingsås in Sweden
  • Engraving made 1690-1710
Datum etwa 1690-1710
Quelle Erik Dahlberg, Svecia Antiqua et Hodierna, facsimile, 1983
Urheber
Erik Dahlberg  (1625–1703)  wikidata:Q434533 s:en:Author:Erik Jönsson Dahlbergh
 
Erik Dahlberg
Alternative Namen
Erik Dahlbergh; Erik Jonsson Graf von Dahlberg
Beschreibung schwedischer Graf, Offizier und Architekt
Geburts-/Todesdatum 10. Oktober 1625 Auf Wikidata bearbeiten 16. Januar 1703 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Stockholm Stockholm
Wirkungsdaten 1650 Auf Wikidata bearbeiten–1703 Auf Wikidata bearbeiten
Normdatei
creator QS:P170,Q434533

Lizenz

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
Public domain
Diese schwedische Fotografie ist in Schweden aus einem der genannten Fälle gemeinfrei:
  • Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
  • Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.

Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
Immer die Quelle angeben.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell16:36, 22. Jan. 2014Vorschaubild der Version vom 16:36, 22. Jan. 2014772 × 264 (89 KB)Urbourbohttp://www.kb.se/samlingarna/Kartor-bilder/Suecia-antiqua/tredje-bandet/Alingsas-Axevalls-borg/
22:31, 29. Jul. 2005Vorschaubild der Version vom 22:31, 29. Jul. 20052.735 × 1.000 (776 KB)Fred J* Alingsås in Sweden * Engraving made 1690-1710 Source: " Erik Dahlberg, ''Svecia Antiqua et Hodierna'', facsimile, 1983 {{PD}} Category:Suecia antiqua et hodierna\

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