De lege lata

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de lege lata (wörtl. nach gelegtem Recht) ist lateinisch und bedeutet nach geltendem Recht. Der Gegenbegriff ist „de lege ferenda“.

Der Begriff wird benutzt um abzugrenzen, ob eine rechtliche Folge nach geltendem Recht erreichbar ist oder ob eine rechtliche Folge zwar ethisch oder nach der Vorstellung des Betrachters wünschenswert, aber nicht nach geltendem Recht, sondern nur durch eine Änderung der Rechtslage, nach zu schaffendem Recht möglich ist.

Siehe auch

Wiktionary: de lege lata – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen