Defence of infancy

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Als defence of infancy (engl. ‚Einrede der Kindheit‘) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine defence (Verteidigungseinrede). Als doli incapax (lat. ‚unfähig zur List‘) gelten demnach Kinder unter zehn Jahren (vgl. s. 50 des Children and Young Persons Act 1933). Bis 1998 galt ebenso für Kinder bis 14 Jahren die widerlegliche Vermutung des doli incapax. Lediglich in Einzelfällen, wenn der Nachweis gelang, dass das Kind klar wusste, dass es Unrecht tat, war die Vermutung des doli incapax widerlegt und das Kind konnte bestraft werden. Der Mord an James Bulger durch zwei elfjährige Jungen 1993 erschütterte England und führte zu Gesetzesänderung: Durch den Crime and Disorder Act (s. 34) wurde doli incapax 1998 aufgehoben. Hierdurch ist die Bestrafung von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren spürbar erleichtert.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schuldunfähigkeit von Kindern unter 14 Jahren gemäß § 19 StGB

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Crofts: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Kindern in England. In: ZStW. Band [111], 1999, S. 728–741.
  • Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, B. Der Straftatbegriff in England, S. 122–123.
  • Nicola Padfield: Criminal law. 7. Auflage. Oxford University Press, Oxford 2010, ISBN 978-0-19-958204-4, 4. Incapacitating Conditions–Childhood.