Dread-Disease-Versicherung

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Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“; auch: „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“ oder „Critical Illness“) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).

Herkunft / Geschichte

Die erste Dread-Disease-Versicherung wurde 1983 in Südafrika von Marius Barnard, einem Herzchirurgen, entwickelt und breitete sich von dort über den angloamerikanischen Raum aus[1].

In Deutschland ist die Versicherungsform erst seit 1993 zum Vertrieb zugelassen und wird von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherte Risiken

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert unter den Versicherern stark.

Tarifmerkmale

Die Höhe des Beitrages resultiert aus für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblichen Faktoren (z. B. Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit oder Vorerkrankungen). Vorerkrankungen können wie bei Krankenversicherungen z. B. einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken. In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale (Warte- und Karenzzeiten, Dynamik) ist die Versicherung den Krankenversicherungen und Lebensversicherungen ähnlich.

Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind zudem Bausteine wie z. B. Todesfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflege- oder Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar.

Ein möglicher betrieblicher Einsatz ist die Verwendung einer Dread-Disease-Versicherung als sogenannte „Schlüsselkraftversicherung“ (auch: „Keyman-Police“ genannt). Hierbei werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall einen möglichen finanziellen Verlust des Unternehmens auszugleichen. Bei dieser Konstellation ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und die „Keyperson“ die versicherte Person. Im Leistungsfall fließt die Versicherungssumme daher an das Unternehmen.

Abgrenzung zu ähnlichen anderen Versicherungen

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.

Steuerliche Behandlung

Eine Dread-Disease-Versicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in Deutschland gegebenenfalls steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z. B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist in Deutschland für Privatpersonen steuerfrei; bei Gesellschaften (siehe oben: Keyman-Versicherung) gelten solche Versicherungsleistungen als Betriebseinnahmen. Die Beiträge können damit als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Nutzen / Kritik

Ein Vorteil der Dread-Disease-Versicherung ist, dass die Prüfung des Leistungsfalls einfacher und weniger zeitaufwendig ist, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, da unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen vorliegen.[2]

Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung einen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen kann. In diese Diskussion werden die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da hier deutlich seltener Berufsunfähigkeit anzutreffen ist als in handwerklichen Berufen. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung zwar im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist stets die individuelle Situation der zu versichernden Person zu berücksichtigen. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten, sondern diese höchstens als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen.[3] Zur Begründung wird gesagt, dass die Dread-Disease orthopädische und psychische Leiden leistungstechnisch kaum erfasst, wobei es sich hier aber oft um Hauptursachen handelt, die zum Arbeitskraftverlust führen.

Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist (häufig der Fall, wenn in der jüngeren Vergangenheit psychologische oder psychotherapeutische Beratungen in Anspruch genommen wurden), kann die Dread-Disease-Versicherung andererseits eine werthaltige Alternative sein, da für einen Abschluss aktuelle oder vergangene psychische Beschwerden in der Regel ohne Konsequenzen bei der Risikobeurteilung sind.

Einzelnachweise

  1. https://www.actuaries.org.uk/sites/default/files/documents/pdf/Barnard.pdf
  2. BU vs. Dread Disease auf n-tv.de abgerufen am 22. Mai 2012
  3. Beurteilung durch die Verbraucherzentrale Sachsen