Einschleifregelung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2010 um 10:03 Uhr durch UHT (Diskussion | Beiträge) (HC: Entferne Kategorie:Österreichisches Recht; Ergänze Kategorie:Öffentliches Recht (Österreich)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Einschleifregelung verhindert bei geringfügiger Überschreitung von Zuverdienstgrenzen die vollständige Rückzahlung von Beihilfen und Förderungen. Der Begriff ist nur in Österreich üblich.

Zahlreiche Beihilfen und Förderungen sind als Voraussetzung an eine bestimmte Einkommenshöhe gebunden. Wird diese Grenze überschritten, erlischt der Anspruch, bereits geleistete Zahlungen müssen rückerstattet werden. Bei Einschleifregelungen wird dagegen nur der über die Grenze hinausgehende Betrag abgezogen.

Eine derartige Regelung besteht etwa seit 2008 beim österreichischen Kinderbetreuungsgeld.